Nächste Runde im Amateurmusikfonds
Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen. Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. Euro bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde. Er soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten. Ab sofort können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände wieder für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte im Amateuermusikfonds bewerben. Zudem wird in der neuen Runde auch die Durchführung einer Zukunftswerkstatt gefördert. Zur Antragstellung gibt es ein Online-Frageforum an folgenden Terminen: 23. Mai / 29. Mai / 10. Juni – jeweils 18-20 Uhr. Bewerbungsfrist: 15. Juni 2024
Amateurmusikfonds zur Projektförderung gestartet
Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Fonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen dafür in diesem Jahr zunächst einmalig 5 Mio. Euro bereit. Gefördert werden herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse entstehen sowie neue Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind. Projekte können sich z.B. der musikalischen Nachwuchsgewinnung oder neuartigen Vermittlungsformen widmen oder sich künstlerisch und strukturell mit Themen wie Demographie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Besonders ermutigt werden auch die Vernetzung und Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten (z.B. Probensituation, Aufführung etc.), auch mit neuen Kooperationspartner*innen aus anderen Bereichen. Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles und deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Projektlaufzeit: 1.1.-15.10.2024. Antragsfrist: 10. Oktober 2023