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Allianz der Freien Künste fordert Unterstützung für selbstständige Künstler*innen in der Energiekrise

Die steigenden Energie- und Strompreise bedrohten die freie Kunst- und Kulturszene existenziell, explodierende Produktionskosten könnten nicht durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen ausgeglichen werden, schreibt die Allianz der Freien Künste (AFK) in einer Pressemitteilung. Zwar sei zu begrüßen, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt werden. Der Begriff der „Kultureinrichtungen“ müsse dabei aber weit gefasst werden und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter dem Schutzschirm einschließen. Außerdem fehle es an effizienten Hilfen für selbstständige Künstler*innen, denn die gestiegenen Energiekosten führten zur Ausdünnung von Spielplanangeboten und Engagements, zur Kürzung von Honoraren sowie zum Wegbrechen von Verdienstmöglichkeiten. „Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B. niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfalten“, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste. Darüber hinaus appelliert die AFK an die Politik, die Fachexpertise der Interessenverbände aller Sparten einzubeziehen. Diese Form der Zusammenarbeit habe sich bei der Bewältigung der Corona-Krise als hilfreich und zielführend erwiesen.

21.11.2022

Allianz der Freien Künste begrüßt geplante Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz

Die Allianz der Freien Künste begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die im Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen sind. Selbstständige Künstler*innen bleiben demnach über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Nach der bisherigen Regelung kommt es zum Verlust des Versichertenschutzes in Kranken- und Pflegeversicherung bei der KSK, wenn in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Nebenjob monatlich mehr als 450 Euro verdient wird. Diese Einkommensgrenze gilt derzeit nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs. Eine Corona-bedingte Sonderregelung, die einen selbstständigen Zuverdienst von bis zu 1.300 Euro ohne Verlust des Versicherungsschutzes über die KSK ermöglicht, läuft zum 31. Dezember 2022 aus. 
„Die geplanten Änderungen werten wir als wichtige Verbesserung für die soziale Absicherung von selbstständigen Künstler*innen”, sagt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste. „Die für viele Kolleg*innen existenzbedrohliche Coronakrise zeigt eindrücklich, wie wichtig ein angemessener Schutz gerade für die soloselbstständigen Angehörigen der freien Szenen ist – selbst wenn diese neben ihrer künstlerischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben müssen.“
Die Allianz der Freien Künste sieht in der geplanten Anpassung ein Handeln im Sinne der Künstler*innen und eine folgerichtige Konsequenz aus der Covid19-Pandemie. Gleichzeitig mahnt der spartenübergreifende Zusammenschluss von 19 Bundesverbänden für den Kunstbereich passende Kriterien zur Definition der Haupttätigkeit und die Einbeziehung fachlicher Expertise aus den freien Szenen bei deren Erarbeitung an.

19.07.2022

Verankerung fairer Vergütung in Förderrichtlinien in Vorbereitung

Die Kultur-Minister*innenkonferenz (Kultur-MK) hat die dringend notwendigen Verbesserungen der Einkommenssituation und der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler*innen in den Fokus ihrer Arbeit gestellt. Erste Ergebnisse der von der Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen eingesetzten „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ wurden in der Sitzung am 9. März 2022 diskutiert; die abschließenden Empfehlungen werden für den Herbst erwartet. Die 19 Mitgliedsverbände der Allianz der Freien Künste (AFK) befürworten die Verankerung von Mindeststandards zur Vergütung in öffentlichen Förderprogrammen, wie es in einer Presse-Mitteilung vom 17.03.2022 heißt. Sie bietet außerdem an, ihre langjährigen Erfahrungen in der Entwicklung branchenspezifischer Honorar- und Gagenempfehlungen einzubringen. „Mit diesem dringend notwendigen Schritt muss eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Fördereinrichtungen und -töpfe einhergehen, so dass eine faire Vergütung künstlerischer Leistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und die Anzahl geförderter Projekte nicht einbricht“. Denn wenn Livespielstätten nicht stärker gefördert werden, können sie auch keine höheren Gagen zahlen.

21.03.2022

Allianz der Freien Künste fordert Anpassung des Sonderfonds

Die Allianz der Freien Künste (AKF), in der sich 19 Verbände zusammengeschlossen haben, hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier gern teilen. Darin fordert sie die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf: „Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden! Kulturveranstalter*innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren. Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter*innen delegiert: ‚Freiwillige‘ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter*innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler*innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter*innen und Künstler*innen der Freien Szene zu ergreifen:

  • In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
  • Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
  • Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
  • Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln“.
06.12.2021

Allianz der Freien Künste fordert Gesetzgeber zur wirksamen Unterstützung von KSK-Versicherten auf

In einer gemeinsamen Pressemitteilung stellen die in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Vereine und Verbände Forderungen auf, die die schwierige Situation von KSK-Versicherten während der Coronakrise verbessern sollen. Im Fokus stehen vor allem die starren Zuverdienstregelungen im Bereich selbstständiger Nebentätigkeit und die Minderung des Krankengeldanspruchs durch Corona-bedingte Verdienstausfälle; außerdem wird ein weiterer Entlastungs-Zuschuss des Bundes gefordert, der Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK ausgleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil halten soll. Desweiteren sollen Nachbesserungen beim Zugang zur Grundrente erfolgen, denn KSK-Versicherten gehen durch eine unverschuldete Minderung ihres Einkommens in der Corona-Krise wichtige Rentenpunkte verloren. Detaillierte Infos und Erläuterungen zu den Forderungen findet ihr hier.
16.03.2021

NEUSTART KULTUR II – Stellungnahme der Allianz der Freien Künste

Die Allianz der Freien Künste begrüßt die Aufstockung des Programms Neustart Kultur um eine weitere Milliarde Euro und betont: Jetzt kommt es auf eine kluge Verteilung an. Die starke Überzeichnung vieler Teilprogramme sei ein Indiz dafür, dass die Programme passgenau sind, deshalb in der Kunst- und Kulturbranche angenommen werden und Wirkung entfalten können. Aber insbesondere beim Kleingedruckten bleiben viele offene Fragen, so der Verband.

22.02.2021

Nichts ist in Ordnung – Allianz der Freien Künste äußert sich zu Hilfsmaßnahmen

Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gebe es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. Bei den November- und Dezemberhilfen ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den „indirekt Betroffenen“. Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen: Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Die Allianz der Freien Künste macht sich seit Beginn der Pandemie für einen fiktiven Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige stark. Im Sinne eines erweiterten Betriebskostenzuschusses würde er auch soloselbstständigen Kunstschaffenden wirksam helfen. Unterstützt wird diese Forderung von den Fachminister*innen der Länder, dem Kulturausschuss des Bundesrates, dem Deutschen Kulturrat, allen Fachverbänden der Kulturbranchen und nicht zuletzt auch von der Kulturstaatsministerin.

20.01.2021

Allianz der Freien Künste fordert Nachbesserung der Hilfen für Soloselbstständige

Die 19 der in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern in ihrer letzten Pressemitteilung eine ernstzunehmende Nachbesserung der als Hilfen konzipierten Instrumente des Bundes, damit diese nicht an der Arbeitsrealität in den Freien Künsten vorbeigehen. Die Maßnahmen,  die sich speziell an die Gruppe der Soloselbstständigen richten und eine pauschale Wirtschaftshilfe für den Zeitraum von sieben Monaten als Zuschuss versprechen, seien kein Ersatz für den Unternehmer*innenlohn, den die meisten Expert*innen fordern: „Angesichts der prekären Einkommenssituation der Betroffenen ist die beschlossene Pauschale in Höhe von 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes viel zu niedrig und führt in den Künsten zu Mini-Zuschüssen. Bei der Mehrheit der Künstler*innen und Kunstschaffenden übersteigt der Jahresumsatz selten die Grenze von 20.000 Euro. Oft liegt er deutlich darunter. Nimmt man diesen Wert als Grundlage, errechnet sich ein monatlicher Zuschuss von um die 400 Euro. Damit lässt sich die Notsituation der soloselbstständigen Kunstschaffenden nicht verbessern“. Die Idee, soloselbstständige Kunstschaffende mit einem monatlichen Pauschalbetrag zu unterstützen, könne nur dann funktionieren, wenn der Pauschalbetrag imstande sei, die wirtschaftliche Existenz der Soloselbstständigen zu sichern.

Die Allianz der Freien Künste fordert:

1. die Erhöhung des in Aussicht gestellten Pauschalbetrages auf monatlich mindestens 1.180 Euro
2. eine Verlängerung der Novemberhilfen bis zum 31. Dezember 2020, denn in Branchen mit langen Planungsvorläufen ist der Monat Dezember bereits jetzt verloren
3. die Sicherstellung, dass bei den Novemberhilfen alle selbstständigen Kunstschaffenden zur Gruppe der direkt Betroffenen gezählt werden
4. eine radikale Vereinfachung der Grundsicherung für die Dauer der Pandemie (Wegfall der Bedarfsgemeinschaft, Wegfall der Vermögensprüfung, Wegfall des Bewerbungszwanges, Wegfall des Mobilitäts-Verbotes etc.)
5. eine kurzfristige Aufstockung von bereits jetzt stark überzeichneten Förderprogrammen der BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR (Kultur-Milliarde)
6. eine ernstzunehmende Einbeziehung der Branchen- und Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung von Hilfs- und Fördermaßnahmen
7. einen überparteilichen, die Fachverbände einbeziehenden Runden Tisch Kunst und Kultur in der ersten Jahreshälfte 2021

24.11.2020

Allianz der Freien Künste begrüßt Bundesrat-Entschließung und fordert Nachbesserung

Die 18 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände begrüßen die Entschließung des Bundesrates zur „Sicherung von Selbstständigen und Freiberuflern – Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten“. Die Allianz der freien Künste schreibt in einer Pressemitteilung: „Diese Entschließung ist ein deutliches Signal der Länder an die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des geplanten Konjunkturpakets angemessen auf die Arbeits- und Lebensrealität der soloselbstständigen freischaffenden Künstler*innen und Kunstschaffenden in Deutschland einzugehen.

Es gibt weiterhin dringenden Handlungsbedarf:

Erfreulicherweise hat die Politik erkannt, dass die Kunst- und Kulturszene von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders heftig betroffen ist und hat für die Unterstützung dieses Bereichs eine Milliarde Euro bereitgestellt. Dieser geplante Kulturinfrastrukturfonds ist ein dringend notwendiger Schritt, um die Strukturen innerhalb des Kulturbereichs abzusichern und sie durch die Krise zu bringen. Allerdings muss eine echte Unterstützung von Kunst und Kultur in Kombination mit individuellen Hilfen für Künstler*innen und Kulturschaffende gewährleistet werden, damit die Strukturförderung nicht ins Leere läuft. 

Grundsicherung ist keine Lösung

Freie Künstler*innen und Kunstschaffende, die bis zum Lockdown von ihrer Kunst leben konnten und durch das staatlich verhängte Berufsverbot seit März keine Einnahmen mehr haben, werden weiterhin in die Grundsicherung geschickt. Dies erschwert unternehmerisches Handeln und verhindert gerade in der Krise unverzichtbare Investitionen für freie Kunstschaffende unnötig. Viele von ihnen sind aufgrund bestehender Regularien beispielsweise bezüglich Bedarfsgemeinschaften ohnehin von der Grundsicherung ausgeschlossen. 

Künstlerinnen und Künstler nehmen einen immanent wichtigen gesellschaftlichen Auftrag wahr. Umso erschreckender ist, dass diese Berufsgruppe in einer solchen Krisenzeit erneut durchs Raster fällt. Während in verschiedenen Berufsbereichen eine angemessene Form der Krisenhilfe installiert wurde, werden Künstler*innen und Kunstschaffende im Stich gelassen. Dabei zeigt der Blick ins europäische Ausland, dass passende Lösungen durchaus möglich sind.

Die Allianz der Freien Künste unterstützt die Entschließung des Bundesrats und fordert die Bundesregierung erneut mit Nachdruck auf, den Leistungen der Akteur*innen der Freien Szene Rechnung zu tragen und bei den Coronahilfen persönliche Lebenshaltungskosten als betrieblich relevante Ausgaben anzuerkennen bzw. Zuschüsse zur Abfederung von Einnahmeverlusten zu leisten!

Es wird höchste Zeit für eine Kultur-und Sozialpolitik, die Künstler*innen und Kunst-schaffenden der Freien Szene passende Hilfe in der Krise bietet und ihnen eine Fort-setzung ihres Schaffensermöglicht!“

09.06.2020

Allianz der Freien Künste warnen vor ersatzlosem Ende der Coronahilfen des Bundes

Die 18 in der Allianz der Freien Künste (AFK) zusammengeschlossenen Bundesverbände, darunter die Deutsche Jazzunion, warnen eindringlich vor drastischen Konsequenzen für die berufliche Existenz tausender Kunst- und Kulturschaffender in ganz Deutschland, sollten die Corona-Soforthilfen des Bundes nach dem 31. Mai ersatzlos enden. Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer Presseerklärung: „Mit Ernüchterung nimmt die Allianz der Freien Künste zur Kenntnis, dass der heute von den Ländern Berlin und Bremen im Bundesrat eingebrachte Antrag zur Sicherung der Kunst-, Kultur- Kreativ und Medienlandschaft nicht entschieden und in die Ausschüsse verwiesen wurde. Die AFK weist erneut darauf hin, dass auch bei den bestehenden Hilfsprogrammen dringender Korrekturbedarf besteht. Dies wurde zuletzt in einem jüngst veröffentlichten Appell zahlreicher Verbände mehrerer Kunstsparten ausführlich dargelegt: Die Soforthilfen des Bundes für Soloselbstständige greifen vielfach nicht; das Sozialschutzpaket erschwert unternehmerische Aktivitäten und Investitionen erheblich. Eine Änderung der Regularien bei den aktuellen Soforthilfen des Bundes ist dringend notwendig – insbesondere in den folgenden Punkten:

  1. Anerkennung einer pauschalen Summe als betrieblich relevante Lebenshaltungskosten
  2. Anerkennung von einmaligen Investitionen, ohne die für viele Soloselbständige eine Weiterführung der beruflichen Existenz nicht möglich ist
  3. Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz bzgl. der Mittelverwendung

Die Allianz der Freien Künste unterstützt darüber hinaus die Forderung des Deutschen Kulturrats nach einem Kulturinfrastrukturfonds. Mit Blick auf die Rückkehr zu einem kulturellen Leben schlägt die AFK außerdem die Einrichtung einer Taskforce vor. In beide Instrumente müssen unbedingt Vertreter*innen der Freien Künste einbezogen werden.“

Der Gemeinsame Appell an die Bundesregierung als Download: https://tinyurl.com/yatlb9lr
19.05.2020