Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes fördert große Projekte
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können; die Mindest-Antragssumme beträgt 50.000 Euro. Die nächste Jurysitzung findet im Frühjahr 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 47. Jurysitzung ist der 31. Januar 2025.
20.01.2025
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung und U25
Eine Musikvideo-Produktion für Jugendliche mit Flucht-, Migrations- und/oder Rassismuserfahrung, ein Projekt, das Menschen mit Behinderung in künstlerische Leitungspositionen bringt, ein inklusives Rock-Musical mit Kindern aus einem Brennpunktquartier – das sind Projekte, die bereits mit der Allgemeinen Projektförderung des Fonds Soziokultur gefördert wurden. Mit dem Förderprogramm werden Projekte unterstützt, die Modellcharakter haben und beispielhaft stehen für die soziokulturelle Arbeit. Ab sofort können wieder Förderanträge beim Fonds Soziokultur gestellt werden. Es können zwischen 5.000 und 30.000 Euro beantragt werden, die allerdings nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets ausmachen dürfen. Details könnt ihr beim nächsten Online Info-Termin am 18.10.2024 erfahren.
Auch auf die U25 Mikroprojektförderung für junge Kultur-Initiativen kann man sich aktuell noch bewerben. Die Mikroprojektförderung richtet sich an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene, zeitlich befristete Projekte mit Innovationscharakter durchführen möchten (die Altersgrenze gilt für die Projektleiter*innen, nicht für die Teilnehmer*innen/Zielgruppe). Interessierte können sich am 15. und 21.10. online bei Infocalls informieren. Eine Übersicht der bereits geförderten Projekte findet ihr hier. Die Antragsfrist endet jeweils am 02.11.2024.
14.10.2024
Kulturstiftung des Bundes unterstützt große Projekte mit „Allgemeiner Projektförderung“
Im Bereich „Allgemeine Projektförderung“ können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind jedoch große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen und die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Der Einsendeschluss ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet im Herbst 2024 statt.
28.06.2024