Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft
Seit dem 28. Juni 2025 gilt: Alle online angebotenen Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein, sobald dabei ein Vertrag mit Verbraucher*innen zustande kommt. Das betrifft auch den Kulturbereich – etwa wenn Eintrittskarten online verkauft oder reserviert werden können. Auch ohne Bezahlung vorab: Alle Webangebote, über die Buchungen oder Reservierungen möglich sind, fallen unter das Gesetz. Für alle Kultureinrichtungen mit Online-Ticketshops oder Reservierungsfunktionen heißt das konkret: Diese Angebote müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – um Teilhabe für alle zu ermöglichen und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Einen guten Einstieg in die Thematik bietet die Aktion Mensch.
Förderung für Barrierefreiheit von Aktion Mensch
Förderaktion: #1BarriereWeniger
Mit der Förderaktion #1BarriereWeniger unterstützt die Aktion Mensch Initiativen für mehr Barrierefreiheit. Unternehmen und öffentliche Institutionen können zusammen mit einem gemeinnützigen Projekt-Partner der Aktion Mensch bis zu 5.000 Euro für ein gemeinsames Projekt beantragen. Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Maßnahmen und andere Aktivitäten zum Abbau von baulichen, technischen oder digitalen bzw. medialen Barrieren sowie zur Barrierefreiheit von Veranstaltungen. Förder- und Durchführungszeitraum: Anträge können vom 01.03.2021 bis 28.02.2023 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.

