Laurie Anderson sagt Pina Bausch Gastprofessur 2024 in Folkwang ab
Gerade erst war bekannt gegeben worden, dass die international renommierte Schriftstellerin, Regisseurin, Komponistin, bildende Künstlerin, Musikerin und Sängerin Laurie Anderson zum Sommersemester 2024 die nächste Pina Bausch Gastprofessur an der Folkwang Universität der Künste antreten wird. Nun wurde bekannt, dass sich Laurie Anderson im Jahr 2021 als Unterstützerin des Aufrufs palästinensischer Künstler*innen mit dem Titel „Letter Against Apartheid“ öffentlich positioniert hatte, der unter anderem Boykottforderungen der israelfeindlichen BDS-Bewegung aufgreift. Dies nahm die Hochschule zum Anlass, in einem „gemeinsamen Dialog mit Laurie Anderson und der Pina Bausch Foundation zu diskutieren, inwieweit das geplante künstlerische Projekt Andersons an der Folkwang Universität der Künste umzusetzen und eine ungestörte und konzentrierte Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist“. Vor dem Hintergrund der mittlerweile öffentlich gewordenen Frage nach ihrer politischen Haltung hat Laurie Anderson schließlich entschieden, sich von der Professur zurückzuziehen: „For me the question isn’t whether my political opinions have shifted. The real question is this: Why is this question being asked in the first place? Based on this situation I withdraw from the project. My colleagues at the University and the Pina Bausch Foundation have discussed this with me at great length and we have jointly decided this is the best way forward”, so Anderson.
Freiwillige Absagen bei Kulturveranstaltungen möglich
Am 02.12.2021 hat die erweiterte Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) weitreichende flächendeckende Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Damit werden nun Kapazitätsbegrenzungen für Kulturveranstaltungen und weitergehende Auflagen (2G, Maskenpflicht) für Veranstaltungen aller Größen als bundesweite Mindeststandards vorgegeben; abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen und aktuellen Inzidenzwerten sind darüber hinaus gehende weitere Maßnahmen (Absagen, Schließungen) vorgesehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von einzelnen Kulturveranstaltungen und Tourneen. Der Sonderfonds erkennt deshalb freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmer*innen und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmer*innen). Die freiwillige Absage muss aber bis 23.12.2021 erfolgen. Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen findet ihr hier.