Hessen: Projektförderung für die professionelle Freie Szene
Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hatte das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft trat. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt. Wichtig: Projekte mit Amateur*innen können vom HMWK nicht gefördert werden. Amateurmusikvereine werden ausschließlich über die Verbände gefördert, denen sie angeschlossen sind. Einzelkonzerte und einzelne musikalische Veranstaltungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Veranstaltungen ohne Eintritt können grundsätzlich auch nicht gefördert werden. Antragsfrist: 31. Oktober 2026 für Projekte des ersten Halbjahres (des Folgejahres)

