VUT und PRO MUSIK beschließen verbindliche Vergütungsuntergrenzen beim Streaming
Nach einem dreijährigen Verhandlungsprozess auf Augenhöhe haben der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) und PRO MUSIK (Verband freier Musikschaffender) einen wichtigen Durchbruch beim Musikstreaming erreicht: Die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) „… definieren erstmals, was als Untergrenze einer angemessenen Vergütung für Streaming-Einnahmen gilt und schaffen verbindliche Leitplanken für zentrale Vertragskonstellationen zwischen ausübenden Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmen – ein wichtiges Signal für mehr Fairness in der Musikwirtschaft“, schreibt die Deutsche Jazzunion in einer Pressemitteilung. Weiterhin herrscht zwar individuelle Vertragsfreiheit, die Basismindestvergütung darf nun aber nicht mehr unterschritten werden. Die neuen Regeln werden in den kommenden zwei Jahren in der Praxis erprobt und anschließend gemeinsam evaluiert.
Geregelt wird die Verteilung zwischen Musiker*innen und Labels sowie Tagessätze und erstmals Erfolgsbeteiligungen für die Studiomusiker*innen. Lizenzeinnahmen aus Musikstreaming sind inzwischen die mit Abstand wichtigste Form der Erstverwertung von Musikaufnahmen und haben die Einnahmen aus dem Verkauf von Downloads, CDs und Vinyl weit hinter sich gelassen. Die angemessene Vergütung in diesem Bereich gehört daher zu den zentralsten Themen beider Verbände.

