Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen, mit einem gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Jury tagt anschließend im November 2026, eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen. Hier kannst du checken, ob dein Projekt für die Förderung in Frage kommt. Einsendeschluss: 31. Juli 2026, 12:00 Uhr (MEZ)

22.06.2026