Deutsche Jazzunion begrüßt neue Honoraruntergrenzen und fordert höhere Fördertöpfe

Der Deutsche Musikrat hat die gemeinsame Empfehlung zur Honoraruntergrenze für Konzerte erstmals angepasst. In der AG Faire Vergütung – der auch Camille Buscot und Johanna Schneider von der Deutschen Jazzunion angehören – kommen Vertreter*innen der Musizierenden, der Veranstalter*innenseite sowie der Musikwirtschaft zusammen, um regelmäßig die Bedarfe für eine auskömmlichen Vergütung zu ermitteln. Die aktualisierte Empfehlung sieht künftig 350 Euro Tagessatz für Konzerte und Proben, die mindestens zu 50 % mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanziert sind, vor.

Die Deutsche Jazzunion begrüßt die Anpassung zwar als einen wichtigen Schritt und schließt sich dieser an, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Empfehlung weiterhin deutlich unter dem eigentlich erforderlichen Niveau liegt. Berechnungen hätten ergeben, dass eine angemessene Vergütung aktuell bei rund 770 Euro pro Tagessatz liegen müsste, um nachhaltig prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen in Jazz und Improvisierter Musik zu vermeiden. Die Deutsche Jazzunion fordert daher die Politik auf, öffentlich geförderte Projekte so auszustatten, dass faire Honorare tatsächlich gezahlt werden könnten. Es reiche nicht aus, kulturpolitisch eine Honoraruntergrenze einzuführen, ohne gleichzeitig die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. 

19.03.2026