Internationaler Koproduktionsfonds
Das Goethe Institut fördert kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch mit dem „Internationalen Koproduktionsfonds“. Damit unterstützt es die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen, und fördert damit neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit. Bewerben können sich professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus dem Bereich Darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz, Performance), die nachweislich nicht über ausreichende Mittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Antragstellende können sowohl Einzelkünstler*innen als auch Institutionen, Vereine, o.ä. sein. Das Arbeitsergebnis soll im Ausland in einem professionellen Umfeld präsentiert werden, wenn möglich auch in Deutschland. Auch interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien sind möglich. Sämtliche Projektkosten, wie z.B. Künstler*innenhonorare, Reise- und Produktionskosten können berücksichtigt werden (Fördersumme 15.000-30.000 €). Bewerbungsfrist: 1.4.2026 (für Projekte vom 1.7.2026-1.10.2027)

