Dritte Runde beim Festivalförderfonds
Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Auch in der dritten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner*innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die nächste Antragsrunde geht bis 3.11.2025, 13 Uhr. Auch Festivals, die bereits eine Absage oder eine Förderung in der 1. und 2. Runde erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. In der 3. Runde gibt es aber auch Neuerungen: u.a. liegt der maximal mögliche Förderanteil nun bei 75 %, und der bisherige Einbehalt von 10 % der vertraglich vereinbarten Fördersumme entfällt. Das bedeutet: Bei einer Förderzusage kann die volle Fördersumme ab Vertragsschluss abgerufen werden.
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