Am 25.11.2021 begeht die Welt den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen*. Die Organisation „Terre des Femmes“, die sich seit 40 Jahren für ein freies Leben ohne Gewalt und Gleichberechtigung für alle Mädchen* und Frauen* einsetzt, hat im September einen kurzen und wirkungsstarken Film veröffentlicht, der eine klare Botschaft verbreitet: Es ist absurd, dass ein winziges zweites X-Chromosom dein Leben bestimmt – #bornequal! Noch immer spüren Milliarden Frauen weltweit jeden Tag, dass sie mit zwei X-Chromosomen auf die Welt gekommen sind: Vergewaltigungen, Genitalverstümmelungen, Zwangsverheiratungen, Schläge und Hassworte gehören zu ihrer Lebensrealität.

  

Mit einem Livestream am 12.11. ab 19 Uhr will Terre des Femmes sein Jubiläum feiern. Hier könnt ihr die Arbeit der NGO für ein freies Leben ohne Gewalt für alle Mädchen und Frauen unterstützen.

Pünktlich zum Aktionstag machen viele Städte auch wieder bei der weltweiten Aktion „Orange Your City“ mit, bei der öffentliche Gebäude und andere Wahrzeichen orange beleuchtet werden. Neben öffentlichen Einrichtungen mit städtischen Gebäuden sind auch Unternehmen, Geschäfte, Kirchen, Sozialverbände und Privatleute eingeladen, sich an der Illumination zu beteiligen. Auch Frankfurt ist mit dabei und lässt u.a. die Paulskirche, Alte Oper, Historisches Museum und Gewerkschaftshaus in Orange erstrahlen. Gerne können sich noch weitere Gebäude beteiligen, Meldungen bitte an das Frauenreferat per Mail. Mit einem Banner mit der Aufschrift „Respekt. Stoppt Sexismus“ in 11 Sprachen wird die Stadt am Eisernen Steg vom 22.11. bis Januar ein weiteres Zeichen setzen. Am Aktionstag selbst organisiert das Bündnis Frankfurt für Frauenrechte gemeinsam mit Politik, NGOs, Gewerkschaften und dem Frauenreferat ab 17 Uhr eine Demonstration gegen Gewalt an Frauen* und Mädchen* und ruft zur Teilnahme auf (Treffpunkt: Willy-Brandt-Platz). Der Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West veranstaltet am 25.11.2021 von 17-19 Uhr die Kunstaktion „Tatorte“ am Höchster Bahnhof und ab 19.11.2021 jeweils freitags von 11:00 – 13:00 Uhr via Zoom die digitale Fachreihe „Häusliche Gewalt und Kinderschutz“. Weitere Veranstaltungen in Frankfurt findet ihr hier.

Städte und Vereine können sich auch wieder an der bundesweiten Fahnenaktion „25. November – NEIN zu Gewalt an Frauen. Frei leben – ohne Gewalt“ von Terre des Femmes beteiligen (bestellen könnt ihr sie im Online-Shop) oder sich hier inspirieren lassen.

Solidarische Gesten sind wichtig, noch wichtiger aber ist die konkrete politische Arbeit. Die Union der Deutschen Zonta Clubs hat eine Petition gestartet, mit der sie eine staatliche Koordinierungsstelle fordern, um jeglicher Gewalt gegen Frauen in Deutschland wirksam entgegenzutreten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine ressort-übergreifende Gesamtstrategie zu entwickeln, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und zu bekämpfen und damit Artikel 7 und 10 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umzusetzen sowie den Empfehlungen des Bündnisses Istanbul Konvention zu folgen. Diese schließt eine umfassende Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern in Kontakt kommen, sowie die entsprechende Entwicklung von Curricula für Kindergärten und Schulen ein. Die Petition könnt ihr noch bis 06.12.2021 hier mitzeichnen.

Am 06.11.2021 lädt Zonta ab 16:30 Uhr zu einer Online-Auftaktveranstaltung ein. U.a. wird Maria Freifrau von Welser („Mona Lisa“) mit renommierten Expertinnen aus Gewaltschutzarbeit und Wissenschaft über Möglichkeiten diskutieren, noch bestehende Hürden zu überwinden. Jede*r ist herzlich eingeladen zu 90 Minuten, mit denen die Organisatorinnen dafür sensibilisieren wollen, was jede*r von uns tun kann, um Gewalt an Frauen* zu beseitigen.

(Titelbild: Roland Beyer)

Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Diese Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung. 150 Jahre Kriminalisierung haben außerdem ein gesellschaftliches Tabu geschaffen. Zusammen mit 120 Organisationen forderte das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung darum am Samstag in einem Aktionstag: Der Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden!

In über 40 Städten forderten die Bündnispartner*innen:

  • In der Familienplanung müssen Menschen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können – eigenständig, partnerschaftlich und unabhängig vom Einkommen.
  • Wir brauchen einen kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln. Die Erforschung von Verhütungsmitteln für Männer muss finanziell gefördert werden.
  • Eine geschlechter- und kultursensible Sexualaufklärung für alle muss umgesetzt werden.
  • Menschen, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Zugang zu Informationen und einer wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung – das gilt ambulant wie stationär.
  • Deshalb müssen Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, Schwangerschaftsabbrüche als Grundversorgung anbieten.
  • Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht. Die §218 und §219a müssen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Wir brauchen eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch.

Und der nächste Aktionstag ist bereits in Planung: im September versammeln sich Christliche Fundamentalist*innen jedes Jahr zusammen mit führenden Mitgliedern der AfD am Bundeskanzleramt in Berlin, um von dort ihren so genannten „Marsch für das Leben“ zu beginnen. Sie fordern das totale Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die Bestrafung von Frauen sowie daran beteiligten Ärzt*innen. Nach ihrem Weltbild ist ein Schwangerschaftsabbruch „vorgeburtliche Kindestötung“ und Mord. Sie sprechen von „Babykaust“ und relativieren damit den Holocaust. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Verbote von sicheren Abtreibungen führen zu mehr unsicheren Abtreibungen mit hohem Risiko für Schwangere. Weltweit erhobene Daten des Guttmacher Instituts belegen dies eindrucksvoll. Darum ruft das Bündnis wie jedes Jahr zu Kundgebungen am Brandenburger Tor gegen den so genannten „Marsch für das Leben“ auf: Der 28.09. wird wie in den letzten Jahren ein Aktionstag zum Safe Abortion Day

Neben den Aktionstagen läuft über das ganze Jahr eine Online-Kampagne, die zum Beispiel in den sozialen Netzwerken mit den Hashtags #wegmit218, #1505 und #150JahreWiderstand das Thema sichtbar machen sollen. Die Forderungen werden zudem in einer Petition direkt an die Politik gestellt, die ihr weiterhin unterzeichnen könnt. Es sind bereits über 40.000 Unterschriften zusammengekommen, das nächste Zwischenziel ist die 50.000-Marke.

Ein weiteres wichtiges Standbein der Kampagne ist der Zugang zu seriösen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch, die wegmit218.de bereitstellt. Denn wer aktuell versucht, sich über eine mögliche Abtreibung klar zu werden, landet leicht in der Parallelwelt der selbsternannten Lebensschützer. Dies liegt nicht zuletzt am §219a, der es Ärzt*innen verbietet, über Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren, die sie selbst anbieten. Die Informationen hat fragdenstaat.de für alle zum Verbreiten bereitgestellt. Denn die einzigen, die nach Paragraf 219 a StGB nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, sind absurderweise die Ärzt*innen, die sie durchführen.

Aber nicht nur Informationen über Statistiken und Paragraphen sind wichtig, um die gesellschaftliche Stellung sexueller Selbstbestimmung zu verbessern: Um gegen die Stigmatisierung von Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich haben anzukämpfen, müssen auch Narrative verändert werden. Einen eindrucksvollen Beitrag dazu leistet das Bündnis, indem es unter dem Stichwort „Mein Abbruch“ Erfahrungsberichte sammelt. Die sehr persönlichen Geschichten zeigen: Du bist nicht allein! Jede vierte Frau in Deutschland hatte schon einmal einen Abbruch. Und wir sollten alle mehr darüber sprechen. 

Melodiva macht mit – Playlist für sexuelle Selbstbestimmung

Wir Melodiven sind davon überzeugt, dass wir nicht nur über Abtreibung sprechen, sondern auch singen müssen, um das Stigma und das Tabu loszuwerden. Und auch hier ist es nicht leicht, vorzusortieren. Immer wieder haben sich Künstler*innen auch musikalisch einfühlsam und eindrücklich mit dem Thema auseinandergesetzt – aber die gezielte Suche nach solchen musikalischen Statements ist schwierig, denn auch die antifeministische Propaganda hat musikalisch aufgerüstet. Bei Wikipedia gibt es zwar eine englischsprachige Liste von Songs über Abtreibung – unter den ersten Einträgen dort finden sich jedoch bereits Titel wie „Abortion Is a Crime“ und „Abortion Is Murder“. Wir wollen dagegensetzen: Wir brauchen den feministischen Soundtrack zur sexuellen Selbstbestimmung! Habt ihr Lieblingssongs, die sich mit Abtreibung auseinandersetzen? Wisst ihr von musikalischen Reflektionen über Nicht-Mutterschaft? Schickt uns eine Mail an ed.av1728706575idole1728706575m@gni1728706575zteab1728706575.aira1728706575m1728706575 mit dem Betreff „Songs für Selbstbestimmung“ Wir sammeln sie und tragen damit hoffentlich dazu bei, dass der §218 keinen weiteren runden Geburtstag mehr erlebt. Damit sexuelle Selbstbestimmung in Zukunft einfach zum Leben dazugehört.

DDF-Dossier: § 218 und die Frauenbewegung

Das Digitale Deutsche Frauenarchiv hat ein umfangreiches Dossier zusammengestellt, das zeigt: der Kampf für ein Recht auf den eigenen Körper wird schon lange geführt. Wie ein roter Faden zieht sich der Kampf gegen den § 218 durch die Frauenbewegungsgeschichte. Das Dossier begleitet durch unterschiedliche Zeiten und politische Systeme, stellt Akteurinnen und Argumente vor und führt durch verwobene Debatten zu der Frage: Sind 150 Jahre Widerstand nicht genug?

Laufend aktuelle Infos zum mitmachen bei weiteren Aktionen gegen den §218 und §219a findet Ihr unter https://wegmit218.de/mach-mit/

Grafiken: mehralsdudenkst.org

Fotos: Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung – Aktionen in Mainz und Frankfurt

Dokumentation der Ausfälle

Es ist wichtig, dass ihr alle eure finanziellen Ausfälle dokumentiert, damit ihr sie geltend machen könnt. Hier findet ihr ein Formular, das ihr als Vorlage nutzen könnt; es wurde von Musikland Niedersachsen nach verdi-Vorgaben erstellt.

Der Deutsche Musikrat hat eine Umfrage gestartet, um das Ausmaß der Beeinträchtigungen und sinnvolle Hilfsmaßnahmen abschätzen zu können, an der ihr unbedingt bis 31.03.2020 hier teilnehmen solltet. Der DMR, in dem über 100 Dachverbände des Musiklebens als Mitglieder vertreten sind, fordert ein auf sechs Monate befristetes Grundeinkommen in Höhe von 1.000.-€ für alle freiberuflichen Kreativschaffenden.

Der Landesmusikrat Berlin e.V. macht zur Zeit eine Umfrage zu den Auswirkungen auf die Berliner Musiklandschaft.

Meldet euch gern auch beim VUT (Verband Unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.). Je besser dieser Bescheid weiß, umso effektiver kann er konkrete Forderungen an die politischen Entscheidungsträger*innen richten. Die Ansprechpartnerin Beate ist im Home-Office per Mail zu erreichen. (Foto: NDR)

 

Infos Konzertabsagen & Verdienstausfall

Veranstalter dürfen Konzerte nach einer Risikobewertung auch ohne behördliche Anordnung absagen. Ob euch als Freischaffenden dann ein Ausfallhonorar zusteht, hängt von eurem jeweiligen Vertrag ab (der auch in mündlicher oder per SMS/WhatsApp vereinbarter Form wirksam ist). Handelt der Veranstalter aufgrund einer behördlichen Empfehlung, lässt sich darüber streiten, wer die Schuld an der Absage trägt. Doch schon jetzt spricht viel dafür, dass bei einer Pandemie höhere Gewalt vorliegt und der Veranstalter keine Gage zahlen muss (Quelle). Sind bereits Teilleistungen zu einem Projekt (z.B. Proben) erbracht worden, besteht der Honoraranspruch zumindest anteilig. Mehr Infos findet ihr in einem Leitfaden der DOV und im Factsheet von RockCity e.V. Der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs hat eine übersichtliche Info bzgl. Lohnzahlungen bei Musikschulschließungen veröffentlicht. Hier können betroffene Lehrer*innen schauen, ob ihr Gehalt weiterbezahlt werden muss. Der VDSG beantwortet die Frage, was passiert, wenn ein*e Selbständige*r auf Corona positiv getestet wurde und das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den Verdienstausfall ersetzt.

Der Deutsche Tonkünstlerbund (DTKV) äußert sich zu Anfragen, ob der Vertrag bei reinem Online-Unterricht weiter seine Gültigkeit behält. Nach Aussage des Justiziars Hans-Jürgen Werner „… ist der Vertrag nicht nichtig, sondern es gibt nur eine Abweichung hinsichtlich Örtlichkeit und evtl. Uhrzeit des Unterrichts. Hier kann eine – auch mündliche – Vertragsanpassung Abhilfe schaffen. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen des Vertraggebers und des Vertragnehmers, hinsichtlich des Unterrichtsortes „Online“ zu dem und dem Zeitpunkt heilen den Vertrag“. Einzelunterricht falle vielerorts noch nicht unter die Verbote der allgemeinen Verordnungen, sodass die Verdienstausfallentschädigungen nach §§ 56 ff des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nicht unbedingt griffen. Er rät, bei den örtlichen Gesundheitsämtern um Auskunft zu bitten. Das Infektionsschutzgesetz siehe Entschädigungen vor und man könne über die Landrats-/Gesundheitsämter auch als Selbständiger das Antragsformular wegen Verdienstausfällen herunterladen. Sobald Abmeldungen vom Unterricht erfolgen, sollten Eltern gebeten werden, dies als Begründung zum Ausdruck zu bringen, damit man bei Antragsstellung diesen Nachweis hat. Der Vordruck heißt meist: Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Foto: Caramondo) (Quelle).

 

Finanzielle Soforthilfe

Der Bund will 40 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer*innen zur Verfügung stellen. 10 Mrd. sollen direkte Transferleistungen für in Not geratene Solo-Selbständige sein, die restlichen 30 Mrd. Euro sollen als Darlehen vergeben werden. Alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich. Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung bis zu 9000.-€ für 3 Monate, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Beantragung ist über die jeweiligen Landesbanken in den meisten Bundesländern ab 25.03. möglich. Eine Übersicht über die jeweiligen Nothilfeprogramme und Kontaktadressen könnt ihr hier einsehen; auch das Jazzinstitut Darmstadt hat eine übersichtliche und laufend aktualisierte Liste erstellt. Die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) lassen den Bundesländern Spielraum bei der Frage, ob betrieblich relevante Lebenshaltungskosten bei Selbstständigen für die Inanspruchnahme von staatlicher Soforthilfe anerkannt werden oder ob nur Betriebskosten wie Büroräume, Leasingraten u.ä. angegeben werden können. Dies wird von den für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Landesbehörden bislang unterschiedlich gehandhabt. Ob diese Soforthilfe also wirklich bei Musiker*innen greift, bleibt abzuwarten. Habt ihr bereits Soforthilfe erhalten? Dann schreibt uns eine Mail.

Außerdem wird Selbstständigen der Zugang zur Grundsicherung erleichtert: jede*r kann für die nächsten sechs Monate Grundsicherung (ALG II) beantragen, ohne zuerst ihre/seine Rücklagen aufbrauchen oder seine Raumverhältnisse rechtfertigen zu müssen (was insbesondere für bildende Künstlerinnen und Künstler, ebenso für Tänzerinnen und Tänzer wichtig ist). Aktuelle Infos findet ihr hier. Ob ein Antrag wirklich sinnvoll ist, sollte gut überlegt sein; die Süddeutsche Zeitung hat sich so einen Antrag genauer angeschaut und berichtet in einem Artikel darüber.

Über die GVL können Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250.-€ beantragen. Darüber hinaus vergibt sie auch Künstler*innen-Vorschüsse an Wahrnehmungsberechtigte. Die Frist zur Antragstellung ist der 30. April 2020, wer bereits die Corona-Hilfe in Anspruch genommen hat, muss keinen erneuten Antrag stellen.  Die Orchesterstiftung hat einen Nothilfefonds für freiberuflichen Musiker*innen (die Mitgliedschaft in der DOV ist keine Antragsvoraussetzung) aufgesetzt, aus dem sie bereits 2500 Antragsteller*innen eine Unterstützung von 400.-€ ausgezahlt hat; aktuell werden weitere der rund 4000 vorliegenden Anträge bearbeitet und entsprechend der vorhandenen Spendenmittel Unterstützungen ausgezahlt. Sollte es zukünftig der Spendenstand wieder ermöglichen, werden weitere Anträge zugelassen und zuvor darüber informiert. Wer selbst spenden will, kann hier das Spendenkonto einsehen.

Das Musikmagazin Crescendo hat ebenfalls ein Hilfskonto eingerichtet. Musiker*innen können bis zu 500.-€ formlos bis 28.03. per Mail beantragen. Die Sängerhilfe hat für freiberufliche Sänger*innen, Regisseur*innen, Regieassistent*innen und all jene freien Künstler*innen, die ausschließlich für einzelne Projekte oder Aufführungen engagiert und bezahlt werden, eine Spendenaktion gestartet, die bis heute fast 100.000.-€ gesammelt hat. Betroffene können bei der Manfred Strohscheer Stiftung eine einmalige Nothilfe von bis zu 2000.-€ beantragen. Dazu scannen sie den ausgefüllten Antrag und mailen ihn an ed.gn1728706575utfit1728706575s-ree1728706575hcsho1728706575rts-d1728706575erfna1728706575m@efl1728706575ihreg1728706575neas1728706575.

Bei der Künstlersozialkasse (KSK) könnt ihr über das Absinken des vorrausichtlichen Jahreseinkommens informieren, bis Ende März eingereichte Korrekturen können einen geringeren Beitrag ab Mai ermöglichen. Eine Absenkung auf 3900.-€ ist möglich (hierbei handelt es sich um das niedrigste was geht). Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten, können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Es genügt ein formloser, schriftlicher Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung per E-Mail an ed.es1728706575sakla1728706575izosr1728706575eltsn1728706575euk@t1728706575fnuks1728706575ua1728706575 . Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen. Dies bedeutet, dass die monatlichen Beitragsforderungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse nicht vor Juli 2020 geltend gemacht werden.

Das Finanzamt kann Steuervorauszahlungen (u.a. für Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftsteuer) für das Quartal 2/2020 herabstufen. Kurzarbeitergeld bekommt nur, wer in einem Unternehmen festangestellt ist. (Foto: Matthew Waring)

 

Tipps für Online-Unterricht

Wenn der Musik-Unterricht face-to-face nicht stattfinden kann, können Musiklehrer*innen auf Programme wie Skype, FaceTime, Signal oder Zoom zurückgreifen, die auf dem Handy, Laptop oder PC laufen. Derzeit bieten viele erfahrene Online-Musiklehrer*innen ihren Kolleg*innen Tipps für den Online-Unterricht an. Bei der Harfenistin Nicole Müller könnt ihr euch für ein Online Training anmelden. Die Cellistin Stefanie Buller bietet ebenfalls Unterstützung bei Online-Ersatzunterricht an. Auch Maria Busqué bietet wichtige Tipps und Best Practices an.

Im Podcast Motivation Musikpädagogik geht es ebenfalls um die Frage, wie ihr eure Schüler*innen auch über die wochenlange Zwangspause mit Input versorgen könnt und was ihr als Musikpädagog*innen mit der gewonnenen Zeit anfangen könnt (Fragen & Anregungen könnt ihr direkt per ed.ki1728706575gogad1728706575eapki1728706575sum-n1728706575oitav1728706575itom@1728706575ofni1728706575" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mail senden). Die Forschungsstelle Appmusik hat in einem ausführlichen Beitrag viele Fragen & Tipps von Musiker*innen zum Online-Musikunterricht zusammengetragen inklusive Video-Tutorials. Stadtkultur Hamburg hat eine Handreichung fürs homeoffice geschrieben und verschiedene Tools für kooperatives Arbeiten vorgestellt, mit denen eine online Zusammenarbeit möglich ist. Vielleicht hilft sie ja auch für euren Unterricht: AP_Handreichnung_Homeoffice_extern. Der Deutsche Tonkünstlerbund lädt Musikpädagog*innen ein, sich über sein Facebook-Profil über best-practice-Beispiele und gemachte Erfahrungen auszutauschen (Foto: Musikschule Darmstadt).

 

Online Vermarktung

Die GEMA sagt folgendes zum Thema Live-Stream: Wenn ihr als Veranstaltende euer geplantes vertraglich geregeltes Konzert nun ins Internet verlegt, dann ist dieses bereits durch den bestehenden Pauschal- bzw. Lizenzvertrag, den ihr habt, abgedeckt. Das heißt eine separate Lizenzierung ist nicht notwendig. Wenn euer Konzert über Social Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitch, Twitter läuft, ist ebenfalls nichts weiter zu tun. Anders sieht es jedoch aus, wenn ihr Live-Streams auf der eigenen Website anbietet, hier gilt der Tarif VR-OD 10. Dieser kann jedoch, in Absprache mit der GEMA, bei unangemessener Härte angepasst werden. Dazu solltet ihr euch direkt mit der GEMA in Kontakt setzen. Mehr hier.

Ob Wohnzimmerkonzert, digitales Festival oder Studiolivekonzert: nach der ersten lähmenden Phase des Corona-Shutdowns sind Visionär*innen und kreative Köpfe auf die Idee gekommen, Festivals und Konzerte einfach ins Internet zu verlegen. Und zwar nicht „für umme“ – das wäre ja nicht der Sinn der Sache – sondern gegen einen virtuellen Eintrittspreis. So gibt es inzwischen viele großartige Plattformen, auf denen Künstler*innen ihre Konzerte gegen Entgelt für die Bands streamen können. Weil dieser Beitrag zu groß geworden ist, haben wir die Infos zu Live-Streaming-Plattformen und Digitalen Festivals in einem eigenen Report ausgelagert, den ihr hier lesen könnt.

 

Petitionen & Protestbriefe

Die Petition von David Erler aus Leipzig Hilfen für Freiberufler und Künstler während des Corona Shutdowns fordert von der Bundes- und den Landesregierungen unbürokratische Finanzhilfen für Freiberufler*innen. Auch die Modedesignerin Tonia Merz hat eine Petition gestartet, sie fordert konkret ein bedingungsloses Grundeinkommen (und nicht für Hilfskredite) für 6 Monate. Die Freiberuflerin Maria Kochendörfer fordert in ihrer Petition, dass Künstler*innen über einen Nothilfefonds unterstützt werden. Ingo Mützel hat sich entschlossen, direkt an den Finanzminister Olaf Scholz und weitere Minister*innen zu schreiben und an sie zu appellieren, kurzfristige Liquiditätshilfen für Freiberufler*innen bereitzustellen. Wer das adressfreie PDF zum Selbstversenden haben möchte, schicke eine PM. (Foto: iPetitions.com)

 

Rat & Hilfe

Wenn du noch Fragen hast, schreib uns einfach eine Mail. Nutze die Schwarm-Intelligenz und trete einer Facebook-Gruppe wie Raketerei Backstage bei, in der sich Musikerinnen* gegenseitig supporten und gute Tipps geben. In der Facebook-Gruppe „Coronakrise – Infos für freischaffende Musiker*innen in Deutschland“ werden nützliche Infos zur Coronakrise und den Einfluss auf den Musikbetrieb sowie die berufliche Existenz geteilt.
Abonniere den Newsletter des Deutschen Kulturrats. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft bietet eine Telefon-Hotline (Di-Do 14-17 Uhr, Fr 10-13 Uhr unter der Tel. 040 879 7986 – 28); RockCity e.V. bietet Rad & Tat über das Coronaphone (Mo-Fr 11-17 Uhr unter Tel. 040-317 16 58) an. Auf der jüngst eingerichteten Plattform 2gather.jetzt kannst du dich mit anderen vernetzen: ob Crowdfunding, Petitionen, Online-Aktionen oder den einfachen Austausch von Informationen, hier soll ein Netzwerk geschaffen werden, dass zusammenhält. Der Verband zur Förderung der mentalen Gesundheit in der Musikbranche, kurz: MIM, ist die zentrale Anlaufstelle für alle Personen aus der Musikbranche und Kreativwirtschaft mit einem Interesse am Thema Psychische Gesundheit.

 

Für Veranstalter*innen

Auf der Website der LiveMusikKommission (LiveKomm) des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland e.V. gibt es Handlungsempfehlungen zur Abwehr der Clubinsolvenz, es geht um Kurzarbeitergeld, Steuern, Stakeholder, Finanzen und Clubrettung! Die LiveKomm ist zusammen mit anderen Vereinen (u.a. RockCity Hamburg e.V.) mit der Politik im Gespräch, hat bereits Zahlen evaluiert über Blitzumfragen und ist für Euch da.

Die Bundesregierung hat Hilfen beschlossen, die der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen. Dazu zählt, neben dem Kurzarbeitergeld und steuerlichen Liquiditätshilfen, ein massives Kreditprogramm. Ab sofort können betroffene Unternehmen bis hin zu Kleinstselbständigen die neuen Sonderkredite bei der KfW in Anspruch nehmen. Anträge hierzu können bereits jetzt über die Hausbank eingereicht werden. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken arbeiten dazu gemeinsam mit der KfW an beschleunigten Kreditgenehmigungsprozessen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien flankiert die Maßnahmen der Bundesregierung mit speziell auf die Kulturbelange zugeschnittenen Unterstützungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So soll beispielsweise auf Rückforderungen von Fördermitteln so weit wie möglich verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können. Die Instrumente des Kulturetats, insbesondere die bestehenden Förderprogramme, sollen mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und geschärft werden. Alle Maßnahmen findet ihr hier im Überblick. (Foto: Markus Spiske)

 

Kinder-Betreuung

Muss ich Kita-Gebühren zahlen, auch wenn mein Kind aufgrund der Corona-Krise nicht in der Kita betreut wird? Dazu gibt es erneut keine einheitliche Regelung. Frankfurts Dezernentin für Bildung und Integration hat z.B. veranlasst, dass die Kita-Gebühren in Frankfurt für den Monat April aufgehoben werden; das gilt auch für Familien, die zu den sog. systemrelevanten Berufsgruppen gehören und eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Manche Bundesländer erheben weiter Gebühren, haben aber eine Erstattung zugesagt.

Die Bundeselternvertretung der Kindergärten fordert unterdessen eine bundesweit einheitliche Regelung beim Umgang mit Kita-Gebühren während der Coronavirus-Pandemie. Eine flächendeckende Übernahme der Gebühren ist das Gebot der Stunde, erklärte die Bundeselternsprecherin Ulrike Grosse-Röthig. Sie forderte zudem einen finanziellen Ausgleich für Eltern, die ihre Kinder jetzt zu Hause betreuen und dadurch finanzielle Einbußen haben, etwa weil sie unbezahlte freie Tage nehmen müssen. Ähnlich wie bei einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müsse es in diesen Fällen eine Ausfallzahlung geben, die vom Bund finanziert werden solle, so Grosse-Röthig (Quelle).

Der Bundestag hat jüngst beschlossen, dass in diesen Fällen der Staat einspringt und den Verdienstausfall zumindest teilweise ersetzt. 67 Prozent des Nettoeinkommens sollen diejenigen erhalten, die wegen fehlender Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen und nicht arbeiten können. Es geht darum, den Verdienstausfall zu ersetzen, heißt es in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes – gezahlt wird für maximal sechs Wochen und maximal 2016 Euro im Monat. Die Eltern müssen dabei glaubhaft versichern, dass sie es anders nicht schaffen, die Kinderbetreuung sicher zu stellen – zu Hause bleiben, obwohl der Partner nicht arbeitet und Zeit hätte, geht also nicht. Und wer noch Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat, muss die erstmal aufbrauchen. (Quelle) (Foto: Tagesschau)

 

Soli-Aktionen

RockCity sammelt Spenden für Hamburger Musiker*innen, Techniker*innen, Veranstalter*innen, Tänzer*innen, DJs mit einem Ausfallhonorarfonds. Alle Spenden ab dem 13.03.2020 gehen zu 100% an Hamburger Musiker*innen in „Corona-Not“. RockCity Hamburg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, Spenden können somit von der Steuer abgesetzt werden. Spendenbescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt.

Mit vielen weiteren guten Ideen können wir jetzt Künster*innen und Veranstalter*innen unter die Arme greifen. Bucht schon jetzt ein Konzert im Herbst, damit helft ihr aktuell den Veranstalter*innen. Manche Veranstalter wie das Musiktheater Rex oder Frank Diedrich in Frankfurt bieten jetzt Gutscheine an, die man einlösen kann, wenn wieder Konzerte stattfinden. Der Jazzkeller Frankfurt veröffentlicht Videos, Musik und Backstage-Geschichten während des Shutdowns – zu sehen und zu hören, wenn ihr euch auf Patreon als „patron“ des Clubs eintragt: mit 5.-€ pro Monat könnt ihr euch als „local hero patron“ eintragen, ab 15.-€ werdet ihr zum „rising star patron“, ab 25.-€ pro Monat zum „world star patron“ könnt ihr unterschiedlich viel Content abrufen. Bei Sofa Concerts könnt ihr einen Mut-machenden Videogruß mit persönlicher Botschaft an Eure Liebsten inform von einem Mini-Konzert versenden. Ihr könnt eure*n Wunschmusiker*in & Song plus den Beitrag, mit dem ihr sie oder ihn unterstützen möchtet, auswählen. Das Video wird euch dann innerhalb von 2-3 Tagen per Download­link geschickt, sodass du es mit Familie und Freund*innen teilen kannst.

> Du leitest ein Unternehmen, dem es weiterhin gut geht und möchtest eine Kultureinrichtung sponsern?
> Vielleicht kannst du es dir leisten, für ein bereits gekauftes Konzertticket nicht das Geld zurückzuverlangen?
> Kaufe online eine Konzert-Karte bei einer Künstlerin deiner Wahl für ein Konzert in der Zukunft.
> Hinterlasse deiner/m Lieblingskünstler*in einen netten Kommentar.
> Kaufe CDs, T-Shirts und anderen Merch von deiner Lieblingsband! Am besten nicht bei Amazon, sondern direkt bei der Musikerin oder über Plattformen wie Bandcamp, die nicht eine goldene Nase an den Bands verdienen.
> Werde Mitglied im Förderverein Deiner Lieblingskulturstätte und und und…

Zusammen schaffen wir das! (Foto: Céline Martin/Pixabay)

Alle Angaben ohne Gewähr!

Titelbild: Urs Becher