64. Künstler*innenförderung Initiative Musik fördert 122 Musikprojekte

Hinter jeder Runde der Künstler*innenförderung stehen Visionen, Träume und Ambitionen zahlreicher Musiker*innen. Mit insgesamt 122 Zusagen und einem Fördervolumen von 1,2 Mio. Euro hilft die Initiative Musik in der 64. Runde des Förderprogramms, diese in die Realität umzusetzen. Die Förderung zielt darauf ab, aufstrebenden Künstler*innen den nächsten Schritt ihrer Professionalisierung zu ermöglichen. Viele Musiker*innen nutzen die Förderung, um ein neues Album aufzunehmen und ordentlich zu bewerben: aus Hessen bekommen z.B. Julie Kuhl und das umtriebige Duo ELL die Förderung für eine Albumproduktion plus PR & Marketing. Das Ensemble Été Large um Luise Volkmann (Foto), Kat Kit (beide NRW), das Eva Klesse Quartett (Sachsen) und die LIUN & The Science Fiction Band / Orchestra können sich ebenfalls entspannt ans Werk begeben. Potsa Lotsa ist das Leib-und-Magen-Projekt der Berliner Saxophonistin Silke Eberhard, das seit 2017 als Großformation Potsa Lotsa XL in Erscheinung tritt und sich jetzt ebenfalls über eine Rundum-Förderung für ein neues Album freuen kann. Magdalena Ganter aus Baden-Württemberg kann mit der Förderung ihr neues Album „Transit“, das im Herbst erscheint, mit einem größeren Budget bewerben. Rebecca Trescher stockt ihr PR-Budget für das neue Album „Character Pieces“ (VÖ: 03.05.) auf, das sie mit ihrem Tentet veröffentlicht. Wer sonst noch „gewonnen“ hat, seht ihr hier. Aktuell können Anträge für die 65. Förderrunde gestellt werden, die Frist endet am 10.04.2024, 12 Uhr (mittags).

26.03.2024

Wie geht eigentlich KI-Musik?

KI-Systeme können inspirieren, sie ersetzen im kreativen Prozess aber nicht die Menschen, sondern dienen ihnen als Werkzeug, um Neues zu schaffen. KI-Systeme können auf sehr unterschiedliche Arten beim Musik machen unterstützen: Meist trainiert man Systeme auf bestimmte Genres oder bestimmte Klänge, wodurch sie dann eigene und meist unendlich viele Variationen von ihrem Trainingsmaterial generieren können, sei es drum patterns, Melodien auf einem Klavier oder Jazz Soli. Man kann KI-Systeme als Ideengeber nutzen, um über Schreibblockaden oder “Ideen-Tiefs” hinwegzukommen. Eine Taktik kann sein, wildfremde Menschen zu fragen, ob sie eine zufällige Melodie summen oder ein Thema für einen nächsten Song nennen zu können — genau so kann ein KI-System eine Melodie generieren oder ein Stichwort geben, aus dem der nächste Song wird. KI-Systeme können auch als Impro-Partner und musikalische Begleitung dienen, als Klavier, Drums oder in einem Rap-Battle, nicht nur um zu üben, sondern auch zusammen live neues erschaffen. KI-Systeme können außerdem auch Traditionen bewahren, indem sie den Klang traditioneller Instrumente generieren, und durch einen Mix mit zeitgenössischen Elementen etwas komplett Neues mit KI erschaffen. 

Beim Einsatz von KI lauern aber auch Gefahren: Urheber*innen und Kreativschaffende werden bislang nicht an bereits vorhandenen Umsätzen beteiligt, obwohl urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten für generative KI-Modelle verwendet werden. Bis jetzt gibt es kein Vergütungssystem, welches die von KI generierte Einkommenslücke für Urheber*innen in der Musik deckt. Überhaupt die Urheber*innenschaft: die Initiator*innen des Positionspapiers „KI aber fair“ fordern eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Erzeugnisse. Um die Öffentlichkeit besser vor gefälschten Nachrichten oder Videos zu schützen, müsse klar zu erkennen sein, ob Texte, Bilder, Musikstücke oder Videos von Menschen erstellt und geprüft oder ob sie durch KI generiert wurden.

26.03.2024

jazzki Award: jetzt bewerben

Willkommen beim jazzki Award, dem ersten deutschen Mensch-KI-Jazzpreis, der in seiner zweiten Auflage am 7. Juni 2024 auf dem ELBJAZZ vergeben wird! Beim jazzki Award rücken Musiker*innen und Coder*innen in den Mittelpunkt – dabei interessiert die Veranstalter*innen, wie das Zusammenwirken von Mensch und KI-Systemen im Bereich Jazz und angrenzenden Genres aussieht. „Der menschengemachte kreativ-schöpferische Prozess kann nicht von KI ersetzt werden, aber KI kann die musikalische Kreativität auf eine neue und spannende Weise vorantreiben und Lösungen aufzeigen, die Musikschaffende dabei unterstützen, völlig neue Wege zu gehen – ganz besonders im Genre Jazz“, schreiben die Macher*innen auf ihrer Homepage. Musiker*innen sollen also ermutigt werden, sich mit KI zu befassen, der Wettbewerb will aber auch eine Debatte über die Möglichkeiten und Gefahren von KI in der Gesellschaft ermöglichen. Der Award wird im Rahmen des ELBJAZZ am 7. Juni 2024 vergeben. Neben einer Trophäe erhält jedes Gewinner*innen-Team einen Geldpreis und die Gewinner*innen-Teams präsentieren ihren Song live on stage. Den Teams steht ein Yamaha Disklavier Enspire DC6X ENPro zur Verfügung, der traditionelle Yamaha-Handwerkskunst mit KI-Methoden verbindet. Bewerbungsfrist: 30.04.2024

26.03.2024

Live Concert Account: Strukturförderung für private Musikclubs in Hamburg

Der Live Concert Account (LCA) wurde von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat Hamburg e. V. , RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt. Das Förderungsmodell löst die von 1987 bis 2008 vergebene Clubprämie ab und verfügt verfügt jährlich ab 2023 über ein Gesamtvolumen von 350.000 €. Private Musikspielstätten mit festem Spielort in Hamburg können bis zum 30.04.2024 einen Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen, wenn sie seit mindestens einem Jahr vom/von der derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstaltet haben. Euer Club darf keine institutionelle Förderung bekommen und die Gesamt-Besuchskapazität darf 1.000 Personen nicht übersteigen. Es gibt keine Jury, jeder Club, der die Voraussetzungen erfüllt,  wird verlässlich und gerecht unterstützt. Dabei gilt: Je mehr Live-Musik-Konzerte eure private Musikbühne nachweisen kann, desto höher fällt der Förderbetrag aus.

26.03.2024

create music: Förderung von Musiker*innen & Veranstalter*innen aus NRW

Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt ihr euch bei create music für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr werden kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands und Solomusiker*innen aus NRW vergeben. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Weitere Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet ihr hier.

Wenn ihr ein Projekt plant, dass das Netzwerk in eurer Nähe stärkt, jungen Bands und Musiker*innen eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in eurer Stadt ankurbelt, dann könnt ihr bei create music ebenfalls einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Im Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet Ihr hier.

Beim Förderprogramm werden alle Arten von populärer Musik – außer Jazz & Chormusik – gefördert. create music NRW steht unter Trägerschaft des Landesmusikrat NRW und wird in enger Kooperation mit der Landesmusikakademie NRW in Heek durchgeführt. 

26.03.2024

Freundinnen & Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern Projekte

Die Freundinnen und Freunde fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. Die Antragskommission entscheidet über die Förderungen jeweils zeitnah nach den Stichtagen 31. März und 30. September. Es werden keine universitären oder Forschungsprojekte sowie keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen gewährt.

26.03.2024

Spendenaktion für iranische Künstlerin Sahar Ajdamsani

Ein dringender Appell erreichte uns heute: die iranische Sängerin, Dichterin und Aktivistin ist 2022 nach Deutschland geflohen, weil ihr nach der Veröffentlichung ihres Songs „Quarantine World“ im Iran eine Verhaftung drohte. Im Iran ist es Frauen verboten zu singen und sie sind in ihren Grundrechten stark eingeschränkt. Nach einer schwierigen Flucht über den Irak konnte Sahar in Gießen 2023 das Stipendium „Hafen der Zuflucht Hessen“ für gefährdete Künstler*innen in Anspruch nehmen, das vom Verein „Gefangenes Wort“ in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen gewährt wird. Dieses Stipendium soll jedoch nicht verlängert werden, sodass ihr Ende März die Obdachlosigkeit droht. Sahar möchte als Freiberuflerin in Deutschland arbeiten und keinen Asylantrag stellen. Deshalb ist sie dringend auf Unterstützung angewiesen: sie sucht einen Job, eine Wohnung und künstlerische Engagements. Wie könnt ihr helfen? Über die Plattform Go Fund Me hat sie eine Spendenaktion gestartet. Außerdem könnt ihr eine Petition mitzeichnen. Auch praktische Hilfe wäre von Nöten: Wer kennt eine freie Wohnung/ein freies Zimmer? Welche*r künstlerische Agent*in möchte sie unterstützen o.ä.?

25.03.2024

12. Kulturpolitischer Bundeskongress „Post-Polarisierung? Kulturpolitische Narrative gestalten“

Die Kulturpolitische Gesellschaft hat das Kongress-Programm des 12. Kulturpolitischer Bundeskongresses veröffentlicht. Die Tagung findet unter dem Motto „Post-Polarisierung? Kulturpolitische Narrative gestalten“ vom 13.-14. Juni 2024 im Tagungszentrum Aquino in Berlin statt. Sie möchte Räume öffnen für die Auseinandersetzung über den Beitrag von Kultur und Kulturpolitik sowie kultureller und politischer Bildung zum Umgang mit Polarisierung und über aktuelle und neu zu gestaltende Narrative und Zukunftsentwürfe. Das Kongress-Programm bietet dazu eine Vielzahl von Podiumsdiskussionen und beteiligungsorientierten Formaten. 

25.03.2024

Leiter*in der Geschäftsstelle (m/w/d) in Frankfurt a.M. gesucht

Der eingetragene Verein Universität des 3. Lebensalters an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. (U3L) widmet sich der wissenschaftlichen Weiterbildung für ältere Menschen. Mit einem vielfältigen Studienprogramm, teils in Präsenz teils online, werden jedes Semester etwa 3.000 Teilnehmende erreicht. Zu den Zielsetzungen des Vereins gehört auch die Förderung begleitender Forschung auf dem Gebiet der Sozialen Gerontologie. Der Vorstand der U3L sucht zum 01.08.2024 eine*n Leiter*in der Geschäftsstelle (m/w/d). Die Stelle sieht eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit (40 Std./Woche) vor. Die Vergütung richtet
sich nach dem TV-H EG 13 und schließt die Möglichkeit einer Höhergruppierung ein. Bewerbungsschluss: 15.04.2024

25.03.2024

Community-Projekt „Eine Straße geht ins Konzert“ in Frankfurt

Die Alte Oper und die Polytechnische Gesellschaft in Frankfurt starten ein neues Community-Projekt: „Eine Straße geht ins Konzert“. Wie der Name schon verrät, soll eine Straße zum Veranstaltungsort werden. Dafür können sich Bewohner*innen als Straßengemeinschaft bis 01.05.2024 bewerben. Wer den Zuschlag bekommt, kann eigene Ideen einbringen, wird aber auch von der Expertise der beiden Veranstalter unterstützt. Im Gegenzug können sich Bewohner*innen der teilnehmenden Straße über die Einladung zu mehreren Konzerten und einer exklusiven Führung in der Alten Oper freuen. Vieles ist dabei denkbar: Konzerte auf der Straße, in der Wohnung, im Hinterhof oder im Vorgarten. Die Musiker*innen können sowohl aus den Reihen der Nachbarschaft kommen als auch von der Alten Oper vermittelt werden. Alte-Oper-Intendant Markus Fein setzt dabei auf die Tatkraft der Community. Die Kosten würden zwar von der Alten Oper gemeinsam mit der Stiftung Polytechnische Gesellschaft getragen, „aber in erster Linie lebt das Projekt von dem, was die Community einbringt“, so Fein und ergänzt: Es gehe darum, „ganz handfest und konkret mitanzupacken, wenn es an die Umsetzung geht“. Das Projekt ist für die Teilnehmenden kostenlos und wird zwischen Herbst 2024 und Frühsommer 2025 stattfinden.
25.03.2024

Investitionsfonds Soziokultur fördert Einrichtungen & Projekte in Brandenburg

Neben dem Innovationsfonds vergibt der ImPuls Brandenburg e.V. jährlich auch für Investitionen Mittel für Einrichtungen und Projekte aus dem Praxisfeld Soziokultur. Das Fördervolumen des „Investitionsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2024 beträgt 50.000 €.
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden, in dem Sachkosten übernommen bzw. bezuschusst werden, wie sie z.B. bei der Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots beitragen, Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate oder Maßnahmen zum Ausbau einer eigenen IT-Infrastruktur anfallen. Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Antragsfrist: 31.05.2024
25.03.2024

Innovationsfonds Soziokultur fördert Projekte in Brandenburg

Der ImPuls Brandenburg e.V.vergibt jährlich Mittel zur Förderung von zeitlich befristeten Projekten aus dem Praxisfeld Soziokultur, die im Land Brandenburg realisiert werden. Das Fördervolumen des „Innovationsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2024 beträgt 40.000 €. Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden. Der Themenschwerpunkt 2024 heißt „Soziokultur erobert Räume“: „Krisen, Verwerfungen, Konflikte – es wird seit Jahren von den großen gesellschaftlichen Spaltungen gesprochen. Und wir merken es tatsächlich, sobald wir aus den sogenannten „Blasen“ rauskommen. Diese Blasen können unseren analogen Räumen sein, aber immer mehr müssen wir dabei auch von den digitalen Blasen sprechen, in denen sich die jüngeren Generationen bewegen. (…) Die Notwendigkeit des Dialogs um eine gemeinsame Lösung zu finden, wird deshalb immer deutlicher. Soziokultur kann ein Teil der Lösung sein und Antworten liefern. Sie spricht unterschiedliche Menschen an, fördert die Begegnungen auf Augenhöhe, fördert aktive Beteiligung und Teilnahme von Bürger*innen, fördert Respekt, Pluralismus und Offenheit. Mit künstlerischen Mitteln“, heißt es in der Programmbeschreibung. Gefördert werden Projekte, die sich mit dem Miteinander, im gemeinsamen Alltag und gemeinsamen Räumen, mithilfe von künstlerischen Mitteln und Formaten, auseinandersetzen und die multifunktionelle Nutzung dieser Räume anregen. Förderwürdig sind grundsätzlich Honorar- und Sachkosten. Förderberechtigt sind nur die Antragsteller*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können und ihren Sitz im Land Brandenburg haben oder solche, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt zwischen 3.000 und 20.000 €, der Durchführungszeitraum endet spätestens zum 31. Dezember 2024. Einreichfrist: 01.05.2024*
25.03.2024