Stadt Frankfurt startet Corona-Aktionsplan und ruft zur Teilnahme auf

Um die sozialen Folgen der Corona-Pandemie für die Frankfurter Bürger*innen abzumildern, hat die Stadt einen Corona-Aktionsplan entwickelt. Mehr als 20 Ämter haben darin unter Federführung des Jugend- und Sozialamts analysiert, welche Probleme sich durch die Pandemie ergeben haben, welche Bedarfe entstanden oder noch gestiegen sind und mit welchen Maßnahmen man dem begegnen kann. Bei der Umsetzung der Maßnahmenpakete sollen nun Verbände, Vereine und Initiativen helfen. Ab dem 1. September können sie sich mit ihren Projekten bewerben. Ziel des Aktionsplans sei es „die Tragweite der sozialen und bildungspolitischen Corona-Folgen abzumildern, Benachteiligung zu reduzieren und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote zu konzipieren“, heißt es von Seiten der Stadt. Die Angebote richten sich vor allem an Kinder, Jugendliche und Familien sowie ältere Menschen und „Menschen mit besonderem Fokus auf Inklusion und Vielfalt“. Bis Ende 2023 sollen die Projekte zunächst geplant und umgesetzt werden können, insgesamt stehen dafür rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für Projekte sollen an die ämterübergreifende Auswahlkommission gestellt werden, die künftig vierteljährlich darüber beraten soll. Für die erste Sitzung im Oktober können noch bis zum 23. September Anträge gestellt werden. Fragen rund um die Antragstellung will die Stadt am 1. sowie am 16. September (10-12 Uhr) im Rahmen von digitalen Veranstaltungen beantworten (Anmeldung per Mail). (Quelle)
31.08.2022

Förderung für Europäische Kooperationsprojekte

Der CED Kultur hat die Ausschreibung für Europäische Kooperationsprojekte veröffentlicht. Gefördert werden Projekte, die Länderübergreifend mit mindestens drei Partnern realisiert werden. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator) sowie weiteren Kultureinrichtungen (Partner). Der Förderzeitraum beträgt maximal vier Jahre. Die Förderkategorien sind: 

  • Kleine Kooperationsprojekte: mind. 3 Partner aus mind. 3 teilnahmeberechtigten Ländern; Ko-Finanzierungsrate 80% der förderfähigen Kosten bzw. max. 200.000 Euro
  • Mittlere Kooperationsprojekte: mind. 5 Partner aus mind. 5 teilnahmeberechtigten Ländern; Ko-Finanzierungsrate 70% der förderfähigen Kosten bzw. max. 1 Mio. Euro
  • Große Kooperationsprojekte: mind. 10 Partner aus mind. 10 teilnahmeberechtigten Ländern; Ko-Finanzierungsrate 60% der förderfähigen Kosten bzw. max. 2 Mio. Euro

Inhaltliche Prioritäten des Programms liegen auf Pubikumsentwicklung, Sozialer Inklusion, Nachhaltigkeit und Digitalem. Antragsschluss ist der 31.03.2022.

Am Donnerstag, den 24.02. bietet der Creative Europe Desk Kultur eine Infoveranstaltung zur Antragsstellung an.  Die Veranstaltung „Europäische Kooperationsprojekte beantragen“ findet von 10 bis 12.30 Uhr über Zoom statt und richtet sich an Antragsteller*innen, die einen Antrag während der aktuellen Ausschreibungsfrist für Europäische Kooperationsprojekte einreichen wollen. Vorausgesetzt werden Kenntnisse im Förderbereich. Dabei geht es um Fragen wie: Was ist neu in der aktuellen Ausschreibung für Kooperationsprojekte? Wie funktioniert die Antragstellung und welche Dokumente muss ich beachten? Außerdem gehen sie auf individuelle Fragen der Teilnehmenden ein. Der Anmeldeschluss ist der 23. Februar um 12 Uhr.

02.02.2022

Niedersachsen fördert kulturelle Schulprojekte

„Startklar in die Zukunft“ heißt das Aufholprogramm des Landes Niedersachsen für die kulturelle Bildung, von dem besonders bildungsbenachteiligte Schüler*innen profitieren sollen. Gefördert werden neu zu planende regionale oder überregionale Kulturprojekte verschiedener kultureller Genres, die gemeinsam mit kulturellen Partnern landesweit für Schülerinnen, Schüler und Schulen in Projekten durchgeführt werden. Die Projekte müssen im Schuljahr 2021/22 inklusive der Sommerferien 2022 stattfinden. Die Mittel, zwischen 5.000 und 15.000 Euro, werden in bewährter Weise von den Kulturpartnern beantragt und verwaltet. Interessierte Schule-Kultur-Kooperationen sollten sofort mit den Planungen und Entwicklung der Projektideen beginnen. Der Landesmusikrat Niedersachsen wird zusammen mit HAUPTSACHE:MUSIK bei einer digitalen Infoveranstaltung am 9. Dezember um 15.30h über das Projekt informieren und konkrete Fragen beantworten. Für einen entsprechenden Video-Konferenz-Link schreibt bitte heute noch eine Mail an ed.sd1731055704n-rml1731055704@keff1731055704ud.j1731055704. Die LKJ Niedersachsen e.V. berät zusätzlich in einer wöchentliche Online-Sprechstunde zum Förderprogramm. Die genauen Bedingungen und Antragsformulare zum Förderprogramm »Musik und Kultur in der Schule« werden kurzfristig auf www.hauptsache-musik.org verfügbar sein.

08.12.2021

Bund unterstützt Inklusionsprojekte

Der Bund unterstützt mit dem Programm „Kulturelle Vermittlung und Integration“ auch im kommenden Jahr Modellprojekte kultureller Einrichtungen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kunst und Kultur weiter zu stärken. Anträge für eine Zuwendung ab 2022 können noch bis zum 31. 08. 2021 eingereicht werden. Gefördert werden mehrjährige, strukturbildende Vorhaben mit jeweils bis zu 300.000 Euro. Das bereits seit zwölf Jahren bestehende Programm „Kulturelle Vermittlung und Integration“ fördert beispielgebende Projekte im Bereich der kulturellen Vermittlung, Integration und Diversitätsentwicklung. Beispiele für bereits geförderte Projekte sind unter anderem das „Zugängliche Theater“ der Münchner Kammerspiele, der „Verbund Inklusion“ der Bundeskunsthalle in Bonn oder das „Konzert für alle“ der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH, Berlin.

11.08.2021

Bundesförderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ wird fortgesetzt

Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt das Förderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ auch im kommenden Jahr fort. Gefördert werden strukturbildende, in die Fläche übertragbare Modellprojekte, mit denen Kultureinrichtungen die Teilhabe und Vermittlung ihres Angebots durch mehr Vielfalt im Personal, Programm, Publikum und bei Partnern weiter stärken. Ziel ist es vor allem, Menschen zu erreichen, die bislang nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die geförderten Projekte werden ab 2022 bis zu vier Jahre jeweils mit insgesamt bis zu 300.000 Euro unterstützt.

Förderanträge können ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden.

12.05.2021

Förderpreis Junge Kulturförderung 2020

Das Netzwerk Junger Think Tank im DAKU hat einen neuen Förderpreis ausgeschrieben: Noch bis zum 6. Dezember 2020 können sich junge Kulturfördernde mit ersten Ideen oder schon laufenden Projekten bewerben, die vorzugsweise Digitalisierungsprozesse anstoßen oder zu deren Weiterentwicklung beitragen. Voraussetzung ist, dass die vorgestellten Projekte von mindestens drei Personen desselben Fördervereins im Alter von 18 bis 40 Jahre erdacht und in der Umsetzungsphase betreut werden. Zu gewinnen gibt es ein fünfmonatiges Coaching durch Capgemini Invent, einer der weltweit führenden Beratungen für digitale Innovation und Transformation, sowie ein begleitendes Mentoring vom Jungen Think Tank im DAKU im Zeitraum von Januar bis Ende Mai 2021. Die offizielle Verleihung des „Förderpreis Junge Kulturförderung 2020” erfolgt im Rahmen eines WebTalks am 16. Dezember von 17–18 Uhr.

25.11.2020

KULTURGESTALTEN. Zukunftspreis für Kulturpolitik

Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt im Mai 2021 beim Kulturpolitischen Bundeskongress erstmals den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderte Preis soll alle zwei Jahre herausragende Praxisbeispiele zukunftsweisender Kulturpolitik in Deutschland auszeichnen. Gemeint sind Projektzusammenhänge, die durch ihre innovative kulturpolitische Herangehensweise einen Modellcharakter für andere Prozesse der konzeptbasierten Kulturpolitik bzw. Kulturplanung aufweisen. Ausgezeichnet werden Akteur*innen, die ressort- oder disziplinübergreifend arbeiten, sich mit neuartigen Themenkomplexen von gesellschaftlicher Relevanz auseinandersetzen und versuchen, neue Zielgruppen oder Communities zu erreichen. Die Bewerbungsfrist beginnt im August 2020. Die Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular werden auf der Webseite der Kulturpolitischen Gesellschaft veröffentlicht.

14.07.2020

Bund startet Förderprogramm zur kulturellen Teilhabe

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultureinrichtungen, die kulturelle Teilhabe und Vermittlung stärken. Das Programm richtet sich zum Beispiel an Museen, Theater, Bibliotheken und Gedenkstätten, aber auch an Verbände und Bildungseinrichtungen. Es sollen Menschen erreicht werden, die nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die neue Ausschreibung für das Förderprogramm läuft seit dem 1. Mai 2020. Zukunftsfähige Projekte mit Startdatum 2021 erhalten die Förderung von insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Maßnahme über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Ausschreibung endet am 21. August 2020. Das Programm fördert insbesondere innovative Impulse.

05.05.2020

NRW-Förderprogramm „Kultur und Weiterbildung“ geht in die zweite Runde

Weiterbildungseinrichtungen sind in Nordrhein-Westfalen wichtige Anbieter der Kulturellen Bildung, insbesondere im ländlichen Raum. Um sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten zu unterstützen, hat die Landesregierung das Programm „Kultur und Weiterbildung“ gestartet. Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft können sich noch bis zum 26. Juni um Förderung bewerben. Gefördert werden Projekte, die vor allem die Altersgruppe zwischen 18 und 27 Jahren ansprechen, kreative Fähigkeiten stärken und in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstler*innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen realisiert werden. Die Ausschreibung ist bewusst themenoffen gestaltet und bezieht alle Kunstsparten mit ein – ob Film, Theater, Tanz, Musik, Literatur oder bildende Kunst. Pro Projekt stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. In einer ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr sind bereits 26 Projekte zur Förderung ausgewählt worden.

04.05.2020

Förderprogramm Fonds Soziokultur „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“

Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen. Einsendeschluss ist der 2. Mai 2020.

06.04.2020

Projektförderung zum Weltfrauentag 2020

Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt insgesamt 15.000.-€ im Rahmen seiner Projektförderung zum Weltfrauentag 2020. Es sind Projekte aller Kultur- und Kunstsparten und verschiedene Veranstaltungsformate denkbar. Um die Vernetzung der Akteur*innen zu stärken, werden „Tandem-Bewerbungen“ erbeten – also gemeinsame Bewerbungen von mindestens zwei Initiativen / Künstler*innen, die zusammenarbeiten wollen. Die Projekte sollen positive feministische Impulse setzen und dabei verschiedene Perspektiven berücksichtigen (z.B. intersektional, anti-rassistisch, u.a.). Erwünscht sind Projekte, die auf Empowerment setzen und die auch marginalisierte Perspektiven berücksichtigen. Deadline: 03.11.2019.

19.10.2019

KULTDING 2018 Preis für soziokulturelle Kinder- und Jugendprojekte in Rheinland-Pfalz

2018 wird erstmals der Preis für beispielhafte soziokulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz durch die Lotto-Stiftung verliehen. Dabei gibt es für die drei Gewinner*innen ein Preisgeld von insgesamt 7.500.- € zu gewinnen. Kooperationspartnerin von KULTDING 2018 ist die LAG Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e.V. Prämiert werden Kulturprojekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Medien, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Zirkus u.a., die sich an Kinder und Jugendliche bis einschließlich 19 Jahre zum Zeitpunkt des Projektes richten. Es können Projekte von Kulturinitiativen, Kultureinrichtungen, Jugendkunstschulen, soziokulturellen Zentren und freien Kulturakteur*innen aller Sparten eingereicht werden. Das Projekt kann bereits 2017 oder 2018 umgesetzt worden sein, es muss aber nicht bis zum Bewerbungsschluss abgeschlossen sein.

Neben dem Preisgeld für die drei Gewinner*innen ist beabsichtigt, einen Imagefilm für die drei Preisträger*innen zu erstellen. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2018. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisverleihung findet am 20. November 2018 bei der Lotto GmbH Koblenz statt. Der Bewerbungsbogen und die vollständige Ausschreibung mit für die Bewerbung wichtigen Qualitätskriterien sind hier zu finden.

22.05.2018