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	<title>Musikrat Archives - Melodiva</title>
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	<lastBuildDate>Mon, 30 May 2022 13:06:08 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Tag der Musik ruft auf zu Zeichen für den Frieden</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/tag-der-musik-ruft-auf-zu-zeichen-fuer-den-frieden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 May 2022 13:05:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Musikrat ruft dazu auf, am 21. Juni musikalische Zeichen für Freiheit, Frieden und Demokratie zu setzen. Der diesjährige ‚Tag der Musik‘ findet als ‚Friedenstag der Musik‘ statt, an dem mit den Mitteln der Musik Zeichen gesetzt werden für Freiheit, Demokratie und Frieden. Der Aktionstag wird 2022 von der Kampagne #MusikIstFrieden begleitet, bei der Persönlichkeiten aus Politik und Kultur aus verschiedenen Perspektiven die Bedeutung der Musik als verbindungs- und friedenstiftende und damit auch gesellschaftspolitische Kraft herausstellen. Die Kampagnenbeiträge werden rund um den Aktionstag auf der Website und den Social-Media-Kanälen des DMR veröffentlicht. Der Tag der Musik findet seit 2009 jährlich auf Initiative des Deutschen Musikrates statt und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten gefördert.&#160;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Musikrat ruft dazu auf, am 21. Juni musikalische Zeichen für Freiheit, Frieden und Demokratie zu setzen. Der diesjährige ‚Tag der Musik‘ findet als ‚Friedenstag der Musik‘ statt, an dem mit den Mitteln der Musik Zeichen gesetzt werden für Freiheit, Demokratie und Frieden. Der Aktionstag wird 2022 von der Kampagne #MusikIstFrieden begleitet, bei der Persönlichkeiten aus Politik und Kultur aus verschiedenen Perspektiven die Bedeutung der Musik als verbindungs- und friedenstiftende und damit auch gesellschaftspolitische Kraft herausstellen. Die Kampagnenbeiträge werden rund um den Aktionstag auf der <a href="http://www.musikrat.de/musikpolitik/tag-der-musik" target="_blank" rel="noopener">Website</a> und den Social-Media-Kanälen des DMR veröffentlicht. Der Tag der Musik findet seit 2009 jährlich auf Initiative des Deutschen Musikrates statt und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten gefördert.&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>PopCamp 2021 fördert Karo Lynn und WEZN</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/popcamp-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 May 2021 11:00:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die neuen Teilnehmer*innen des PopCamps stehen fest. Ausgewählt wurden unter anderem Karo Lynn aus Leipzig und die Band WEZN. Herzlichen Glückwunsch!</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die neuen Teilnehmer*innen des PopCamps stehen fest. Ausgewählt wurden unter anderem Karo Lynn aus Leipzig und die Band WEZN. Herzlichen Glückwunsch!<br />
<iframe title="YouTube video player" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/1mil14ny-rk" allowfullscreen="allowfullscreen" frameborder="0" height="315" width="560"></iframe><br />
<iframe title="YouTube video player" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/OSp1a5wsxDE" allowfullscreen="allowfullscreen" frameborder="0" height="315" width="560"></iframe></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neues Förderprogramm: Landmusik</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/neues-foerderprogramm-landmusik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Apr 2021 10:01:12 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.melodiva.de/?post_type=news&#038;p=90957</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unter dem Titel „Landmusik“ startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm zur Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Der zweite Bereich ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Einsendeschluss ist der 14.5.2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden.&#160;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem Titel „Landmusik“ startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm zur Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Der zweite Bereich ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Einsendeschluss ist der <strong>14.5.2021</strong>, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden.&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Deutscher Musikrat, Bundesmusikverband Chor &#038; Orchester und Konferenz der Landesmusikräte fordern Öffnungsperspektive für die Amateurmusik</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/deutscher-musikrat-bundesmusikverband-chor-orchester-und-konferenz-der-landesmusikraete-fordern-oeffnungsperspektive-fuer-die-amateurmusik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2021 11:38:02 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.melodiva.de/?post_type=news&#038;p=90667</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Amateurmusiklandschaft in Deutschland ist weltweit einzigartig und wird als immaterielles Kulturerbe geschützt. Nichtsdestotrotz spielt sieim Plan für Öffnungen der Bund-Länder-Beschlüsse keine Rolle. Dagegen protestieren die großen Musikverbände nun. Sie fordern: Die über 100.000 Amateurmusikensembles müssen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte und Abstandsregeln baldmöglichst wieder proben können. In weiten Teilen Deutschlands herrscht weiterhin ein Probenverbot für Amateurchöre, -ensembles und -orchester, während kontaktfreier Sport in vielen Bundesländern bereits wieder gestattet ist. Dabei hat die Amateurmusik mit ihren Chören, Blasorchestern und Musikvereinen aller Art vor November bereits 2020 bewiesen, dass ihre ausgearbeiteten Konzepte, die Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und Kontaktnachverfolgung beinhalten, eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Probens ermöglichen. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester hat in einem&#160;Öffnungskonzept die schrittweise und sichere Wiederaufnahme von Präsenzveranstaltungen im Bereich der Amateurmusik erarbeitet. Er fordert, dieses Konzept nun auch umzusetzen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Amateurmusiklandschaft in Deutschland ist weltweit einzigartig und wird als immaterielles Kulturerbe geschützt. Nichtsdestotrotz spielt sieim Plan für Öffnungen der Bund-Länder-Beschlüsse keine Rolle. Dagegen protestieren die großen Musikverbände nun. <i></i>Sie fordern: Die über 100.000 Amateurmusikensembles müssen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte und Abstandsregeln baldmöglichst wieder proben können. In weiten Teilen Deutschlands herrscht weiterhin ein Probenverbot für Amateurchöre, -ensembles und -orchester, während kontaktfreier Sport in vielen Bundesländern bereits wieder gestattet ist. Dabei hat die Amateurmusik mit ihren Chören, Blasorchestern und Musikvereinen aller Art vor November bereits 2020 bewiesen, dass ihre ausgearbeiteten Konzepte, die Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und Kontaktnachverfolgung beinhalten, eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Probens ermöglichen. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester hat in einem&nbsp;<a href="https://nl.kulturkurier.de/goto?clientId=666&amp;listId=1508&amp;newsletterId=75219&amp;sendingId=94463&amp;trackingUrlId=530582" target="_blank" rel="noopener">Öffnungskonzept</a> die schrittweise und sichere Wiederaufnahme von Präsenzveranstaltungen im Bereich der Amateurmusik erarbeitet. Er fordert, dieses Konzept nun auch umzusetzen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Musikrat: Umfrage zu Musikleben und Corona &#8211; jetzt teilnehmen</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/musikrat-umfrage-zumusikleben-und-corona-jetzt-teilnehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Feb 2021 10:10:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Musikrat führt gemeinsam mit dem Zentrum für Kulturforschung aktuell eine Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Musikleben durch. Die Befragung richtet sich an alle Personen, die im Musikleben aktiv sind &#8211; sei es im künstlerischen, musikpädagogischen oder musikwirtschaftlichen Bereich oder als Amateurmusizierende. Sie läuft noch bis zum 28. Februar 2021 und ist erreichbar unter: https://dmr-befragung.kulturforschung.de.&#160;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Musikrat führt gemeinsam mit dem Zentrum für Kulturforschung aktuell eine Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Musikleben durch. Die Befragung richtet sich an alle Personen, die im Musikleben aktiv sind &#8211; sei es im künstlerischen, musikpädagogischen oder musikwirtschaftlichen Bereich oder als Amateurmusizierende. Sie läuft noch bis zum 28. Februar 2021 und ist erreichbar unter: <u><a href="https://dmr-befragung.kulturforschung.de" target="_blank" rel="noopener">https://dmr-befragung.kulturforschung.de</a></u>.&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Förderungen des Bayrischen Musikrats</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/foerderungen-des-bayrischen-musikrats/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2021 13:36:04 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.melodiva.de/?post_type=news&#038;p=89280</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab sofort können freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe in Bayern Anträge für das Soloselbstständigenprogramm des Bayrischen Musikrats stellen. Die Anträge gelten rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und belaufen sich auf eine einmalige Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen. Das Programm soll mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Anträge können ab 18. Dezember, 12 Uhr, bis spätestens 31. März 2021 hier gestellt werden. Auch für die Laienmusik hat der Bayrische Musikrat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Dieses wird nun bis zum 30.06. verlängert. Es richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Alle Infos findet ihr hier.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort können freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe in Bayern Anträge für das Soloselbstständigenprogramm des Bayrischen Musikrats stellen. Die Anträge gelten rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und belaufen sich auf eine einmalige Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen. Das Programm soll mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Anträge können ab 18. Dezember, 12 Uhr, bis spätestens 31. März 2021 <a href="https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> gestellt werden.</p>
<p>Auch für die Laienmusik hat der Bayrische Musikrat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Dieses wird nun bis zum 30.06. verlängert. Es richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Alle Infos findet ihr <a href="https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Hilfsprogramm%20Laienmusik%20Bayern%202021">hier.</a></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neustart Kultur: Förderprogramm für den stationären Musikfachhandels beschlossen</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/neustart-kultur-foerderprogramm-fuer-den-stationaeren-musikfachhandels-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2020 15:36:33 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.melodiva.de/?post_type=news&#038;p=89127</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein weiteres Teilprogramm von NEUSTART KULTUR ist beschlossen: &#8222;Förderung alternativer, auch digitaler Angebote / Förderung digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel&#8220;. Dieses wird der Deutsche Musikrat in Kooperation mit der Society Of Music Merchants (SOMM), einem Mitglied des DMR, umsetzen. Es soll dazu beitragen, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche (MI-Branche) zu unterstützen und insbesondere dem in seiner Existenz bedrohten stationären Musikfach- und Tonträgerhandel eine nachhaltige Perspektive zu geben. Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm werden in Kürze bekannt gegeben. Die Abwicklung und Bewilligung der Anträge wird über den Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM erfolgen; der Deutsche Musikrat stellt zum Zweck der Antragsstellung eine Online-Datenbank über seine Website zur Verfügung.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein weiteres Teilprogramm von NEUSTART KULTUR ist beschlossen: &#8222;Förderung alternativer, auch digitaler Angebote / Förderung digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel&#8220;. Dieses wird der Deutsche Musikrat in Kooperation mit der Society Of Music Merchants (SOMM), einem Mitglied des DMR, umsetzen. Es soll dazu beitragen, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche (MI-Branche) zu unterstützen und insbesondere dem in seiner Existenz bedrohten stationären Musikfach- und Tonträgerhandel eine nachhaltige Perspektive zu geben. Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm werden in Kürze bekannt gegeben. Die Abwicklung und Bewilligung der Anträge wird über den Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM erfolgen; der Deutsche Musikrat stellt zum Zweck der Antragsstellung eine Online-Datenbank über seine Website zur Verfügung.</p>
<p>The post <a href="https://www.melodiva.de/news/neustart-kultur-foerderprogramm-fuer-den-stationaeren-musikfachhandels-beschlossen/">Neustart Kultur: Förderprogramm für den stationären Musikfachhandels beschlossen</a> appeared first on <a href="https://www.melodiva.de">Melodiva</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urheberrechtsreform &#8211; Sichtweisen der Künstlerverbände</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/urheberrechtsreform-sichtweisen-der-kuenstlerverbaende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Nov 2020 10:07:08 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.melodiva.de/?post_type=news&#038;p=88370</guid>

					<description><![CDATA[<p>In der aktuellen Debatte um die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Rechtslage der EU haben verschiedene Kulturverbände Anfang November ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung abgegeben. Die DOV weist darauf hin, dass die Einnahmen aus Streamingnutzungen bisher völlig an den Urhebern vorbeigehen. Für eine faire Vergütung fehlt die Rechtgrundlage im deutschen Urheberrechtsgesetz: In der Vergangenheit erhielten die Berechtigten über die GVL beim Verleih von CDs, Videos und DVDs eine Beteiligung aus der Videothekenabgabe. Inzwischen haben Streamingplattformen die Videotheken nahezu vollständig verdrängt, und diese Einnahmen sind faktisch auf Null zurückgegangen, während sich die Nutzungszahlen auf den Streamingplattformen vervielfacht haben. Die DOV fordert, diese Gerechtigkeitslücke schnell zu schließen. Die GVL selbst bekräftigt diese Kritik. Auch der Deutsche Musikrat fordert in seiner Stellungnahme die faire Beteiligung von Urheber*innen an der Nutzung ihrer Werke im Internet. Die Deutsche Jazzunion weist darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf in einigen Punkten Abweichungen zur EU-Richtlinie enthält und fordert die Bundesregierung zu konsequenterer Umsetzung auf. Dabei kritisiert sie besonders die Bagatell-Schranke, Pastiche-Regelungen und mangelden Schutz vor mutwilligen Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen mit User Generated Content. Die Deutsche Jazzunion unterstützt zudem den Vorschlag, einen allgemeinen Direktvergütungsanspruch für ausübende Künstler*innen im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Auch der Komponistenverband äußert sich kritisch zu diesen Punkten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Debatte um die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Rechtslage der EU haben verschiedene Kulturverbände Anfang November ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung abgegeben. Die <strong><a href="https://www.dov.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer">DOV</a> </strong>weist darauf hin, dass die Einnahmen aus Streamingnutzungen bisher völlig an den Urhebern vorbeigehen. Für eine faire Vergütung fehlt die Rechtgrundlage im deutschen Urheberrechtsgesetz: In der Vergangenheit erhielten die Berechtigten über die GVL beim Verleih von CDs, Videos und DVDs eine Beteiligung aus der Videothekenabgabe. Inzwischen haben Streamingplattformen die Videotheken nahezu vollständig verdrängt, und diese Einnahmen sind faktisch auf Null zurückgegangen, während sich die Nutzungszahlen auf den Streamingplattformen vervielfacht haben. Die DOV fordert, diese Gerechtigkeitslücke schnell zu schließen. Die <a href="https://www.gvl.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">GVL</a> selbst bekräftigt diese Kritik. Auch der <a href="https://www.musikrat.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Deutsche Musikrat</strong></a> fordert in seiner Stellungnahme die faire Beteiligung von Urheber*innen an der Nutzung ihrer Werke im Internet. Die <a href="http://www.deutsche-jazzunion.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Deutsche</strong> <strong>Jazzunion</strong></a> weist darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf in einigen Punkten Abweichungen zur EU-Richtlinie enthält und fordert die Bundesregierung zu konsequenterer Umsetzung auf. Dabei kritisiert sie besonders die Bagatell-Schranke, Pastiche-Regelungen und mangelden Schutz vor mutwilligen Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen mit User Generated Content. Die Deutsche Jazzunion unterstützt zudem den Vorschlag, einen allgemeinen Direktvergütungsanspruch für ausübende Künstler*innen im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Auch der <strong><a href="http://komponistenverband.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Komponistenverband</a> </strong>äußert sich kritisch zu diesen Punkten.</p>
<p>The post <a href="https://www.melodiva.de/news/urheberrechtsreform-sichtweisen-der-kuenstlerverbaende/">Urheberrechtsreform &#8211; Sichtweisen der Künstlerverbände</a> appeared first on <a href="https://www.melodiva.de">Melodiva</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Petitionen und Stellungnahmen zur Soloselbstständigen-Hilfe</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/petitionen-und-stellungnahmen-zur-soloselbststaendigen-hilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Oct 2020 10:22:21 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.melodiva.de/?post_type=news&#038;p=88069</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit 21. Oktober 2020 läuft die zweite Runde der Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums, zunächst bis Jahresende. Das Programm wendet sich explizit auch an soloselbstständige Kreativschaffende und Kulturunternehmen und beinhaltet einige Verbesserungen in der Antragstellung insbesondere für kleine Firmen. Doch auch in den neuen Überbrückungshilfen wird Soloselbstständigen kein Unternehmerlohn gewährt, der die Honorarausfälle kompensieren und auch für Lebenshaltungskosten eingesetzt werden kann. Darum fordern aktuell Branchenverbände und Künstler*innen erneut eine Verbesserung der Förderung. Der Deutsche Musikrat &#160;appellierte noch am 16.Oktober an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die zweite Runde der Überbrückungshilfen endlich an die Lebensrealität und Nöte der soloselbstständigen Kreativschaffenden anzupassen. Soloselbstständige Kreativschaffende seien hochqualifizierte Unternehmer*innen, die Wesentliches beitragen zu einer funktionierenden und lebenswerten Gesellschaft. Auch der Deutsche Kulturrat forderte den fiktiven Unternehmerlohn kürzlich erneut in einer Videokonferenz von Minister Altmeier. Diese Forderung wird vom Deutschen Kulturrat schon lange erhoben. Auf die existenzgefährdende Situation von Teilen der Musikwirtschaft, darunter insbesondere vieler Soloselbstständiger, wird seit Ausbruch der Corona-Pandemie in politischen und zivilgesellschaftlichen Gremien wiederholt hingewiesen: So forderte der Bundesrat in einer Entschließung vom 05. Juni 2020 pauschale monatliche Zuschüsse für Soloselbstständige. An diesen Entschluss angelehnt läuft aktuell eine großangelegte Petition mit zahlreichen Unterstützer*innen, die hier hier nachlesen und unterzeichnen könnt. Zudem wird am 28. Oktober 2020 das Bündnis #AlarmstufeRot, ein Zusammenschluss aus Initiativen und Verbänden der deutschen Veranstaltungswirtschaft, erneut in Berlin für eine Sicherung der Veranstaltungswirtschaft mit ihren zahlreichen Soloselbstständigen demonstrieren.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 21. Oktober 2020 läuft die zweite Runde der Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums, zunächst bis Jahresende. Das Programm wendet sich explizit auch an soloselbstständige Kreativschaffende und Kulturunternehmen und beinhaltet einige Verbesserungen in der Antragstellung insbesondere für kleine Firmen. Doch auch in den neuen Überbrückungshilfen wird Soloselbstständigen kein Unternehmerlohn gewährt, der die Honorarausfälle kompensieren und auch für Lebenshaltungskosten eingesetzt werden kann. Darum fordern aktuell Branchenverbände und Künstler*innen erneut eine Verbesserung der Förderung.</p>
<p>Der <a href="http://www.musikrat.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Deutsche Musikrat</strong> </a>&nbsp;appellierte noch am 16.Oktober an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die zweite Runde der Überbrückungshilfen endlich an die Lebensrealität und Nöte der soloselbstständigen Kreativschaffenden anzupassen. Soloselbstständige Kreativschaffende seien hochqualifizierte Unternehmer*innen, die Wesentliches beitragen zu einer funktionierenden und lebenswerten Gesellschaft. Auch der <strong><a href="https://www.kulturrat.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutsche Kulturrat</a></strong> forderte den fiktiven Unternehmerlohn kürzlich erneut in einer Videokonferenz von Minister Altmeier. Diese Forderung wird vom Deutschen Kulturrat schon lange erhoben. Auf die existenzgefährdende Situation von Teilen der Musikwirtschaft, darunter insbesondere vieler Soloselbstständiger, wird seit Ausbruch der Corona-Pandemie in politischen und zivilgesellschaftlichen Gremien wiederholt hingewiesen: So forderte der Bundesrat in einer Entschließung vom 05. Juni 2020 pauschale monatliche Zuschüsse für Soloselbstständige. An diesen Entschluss angelehnt läuft aktuell eine großangelegte <strong><a href="https://corona-hilfen-nachbessern.de/?fbclid=IwAR0A7mqqhQyzIAUJXQk0dKXu00YbiS9LUqDKVo2EWZHHdA5AQ2l-Tucf7L4" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Petition</a></strong> mit zahlreichen Unterstützer*innen, die hier hier <strong><a href="https://corona-hilfen-nachbessern.de/?fbclid=IwAR0A7mqqhQyzIAUJXQk0dKXu00YbiS9LUqDKVo2EWZHHdA5AQ2l-Tucf7L4" target="_blank" rel="noopener noreferrer">nachlesen und unterzeichnen</a> </strong>könnt. Zudem wird am 28. Oktober 2020 das Bündnis #AlarmstufeRot, ein Zusammenschluss aus Initiativen und Verbänden der deutschen Veranstaltungswirtschaft, erneut in Berlin für eine Sicherung der Veranstaltungswirtschaft mit ihren zahlreichen Soloselbstständigen demonstrieren.</p>
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		<title>Musikräte D-A-CH verabschieden gemeinsame Erklärung</title>
		<link>https://www.melodiva.de/news/musikraete-d-a-ch-verabschieden-gemeinsame-erklaerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Bätzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2020 10:36:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Abschluss ihrer turnusmäßigen Jahrestagung am 28. und 29. September 2020 in Berlin verabschiedeten der Deutsche, Österreichische und Schweizer Musikrat (D-A-CH) eine gemeinsame Erklärung. Darin fordern sie unter anderem eine nachhaltige Absicherung von Soloselbstständigen im Kulturbereich, eine Infrastrukturkostenhilfe für die Amateurmusikszene und angepasste Rahmenbedingungen für den EU-Kulturhaushalt ab 2021. Im Rahmen der D-A-CH Jahrestagung trafen die Spitzenvertreter der drei nationalen Musikräte zu Gesprächen mit der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters, der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Elisabeth Motschmann, und dem Schweizer Botschafter Dr. Paul R. Seger zusammen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Abschluss ihrer turnusmäßigen Jahrestagung am 28. und 29. September 2020 in Berlin verabschiedeten der Deutsche, Österreichische und Schweizer Musikrat (D-A-CH) eine gemeinsame Erklärung. Darin fordern sie unter anderem eine nachhaltige Absicherung von Soloselbstständigen im Kulturbereich, eine Infrastrukturkostenhilfe für die Amateurmusikszene und angepasste Rahmenbedingungen für den EU-Kulturhaushalt ab 2021. Im Rahmen der D-A-CH Jahrestagung trafen die Spitzenvertreter der drei nationalen Musikräte zu Gesprächen mit der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters, der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Elisabeth Motschmann, und dem Schweizer Botschafter Dr. Paul R. Seger zusammen.</p>
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