Musikfonds Stipendienprogramm für Künstliche Intelligenz

Wie Anfang des Jahres bereits verkündet, wird das Stipendienprogramm für Künstliche Intelligenz ein zweites Mal ausgeschrieben (STIP-5). Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Das Programm richtet sich weiterhin an Musikschaffende in Deutschland, die sich mit KI-basierter Komposition beschäftigen. Der weitestgehend unkontrollierbaren Ausbreitung von „Corporate AI“ sollen individuelle künstlerische Positionen entgegengesetzt werden, die die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen von KI-Technologie reflektieren. Insgesamt werden 10 Stipendien durch eine Fachjury vergeben. Bewerbungsschluss: 31. August 2025

02.07.2025

Musikfonds: Kleine Projektförderung (bis 30.05.)

Seit 2024 legt der Musikfonds mit der kleinen Projektförderung einen Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Noch bis 30. Mai 2025 (18 Uhr) ist die zweite Antragsrunde der kleinen Projektförderung des Musikfonds geöffnet.
  • Förderhöhe: bis zu 3.000 € pro Projekt
  • Für Projekte mit einem Gesamtbudget bis 10.000 €, die im Sommer 2025 starten sollen
  • Fokus: Projekte im ländlichen Raum und strukturschwachen Regionen
  • Gefördert werden u. a.: Künstler*innenhonorare (mind. 300 € pro Auftritt), Produktions- und Veranstaltungskosten und Reise- und Übernachtungskosten gemäß BRKG
  • Wichtig: Mind. 10 % Kofinanzierung erforderlich
  • Keine Förderung für Metropolregionen, reine Tonträgerproduktionen oder Auslandsprojekte
27.05.2025

Musikfonds sucht neue Geschäftsführung

Der Musikfonds e.V. wurde im September 2016 gegründet. Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Für seine Fördertätigkeit erhält der Musikfonds Mittel von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Mitgliedsverbände des Vereins sind der Deutsche Musikrat, der Deutsche Komponist*innenverband, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Gesellschaft für Neue Musik, die Deutsche Jazzunion, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik und die Initiative Musik. Zur Leitung der Geschäfte des Musikfonds wird zum 1. Januar 2026 eine*n Geschäftsführer*in (m/w/d) als Vollzeitstelle gesucht. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. Bewerbungsfrist: 30.06.2025. Die Vorstellungsgespräche werden am 21.7.2025 in Präsenz in Berlin stattfinden.

22.05.2025

Musikfonds: Große Förderrunde 2025

Die Antragsphase für Projekte mit einer Fördersumme zwischen 3.001 Euro und 50.000 Euro endet am 31. März 2025. Es können Projekte beantragt werden, die noch in diesem Jahr oder auch in 2026 realisiert werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.  Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden. Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker*innen, Komponist*innen und Klangkünstler*innen. Internationale Kooperationen sind möglich. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über unser Antragsportal. Wichtig: Der Musikfonds hat die Anzahl der Förderrunden reduziert. Es gibt nur noch zwei große Förderrunden pro Jahr. Die Antragsphase für die zweite und damit letzte Runde des Jahres beginnt am 1. September 2025.

24.03.2025

Musikfonds: Kleine Förderrunde 2025

Bis zum 28. Februar 2025 (18 Uhr) können wieder Anträge für das kleine Förderprogramm des Musikfonds mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Es können Projekte beantragt werden, die in den Monaten April, Mai und Juni 2025 stattfinden und deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten. Das Programm legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen.

27.02.2025

Infocall zu Fördermöglichkeiten des Musikfonds 04.02.2025

Ihr habt ein Projekt und sucht nach Fördermöglichkeiten? Dann meldet euch für den Infocall des Musikfonds am 04.02.2025 an. Darin erfahrt ihr vom Musikfonds-Team, wie ihr erfolgreich eine Förderung beantragen könnt. Der Musikfonds bietet eine Projektförderung bis 3.000 Euro (nächste Antragstellung: 01.02.-28.02.2025, 18:00 Uhr) sowie eine bis 50.000 Euro (nächste Antragstellung: 01.-31.03.2025, 18:00 Uhr) an.

Beginn: 14 Uhr | Online via Zoom | Anmeldung per Mail

23.01.2025

Neue Förderprogramm beim Musikfonds: Stipendium KI & Ensembleförderung

Im Rahmen des Netzwerktreffens hat der Musikfonds bereits seine beiden neuen Förderprogramme angekündigt. Ab dem 12.06.2024, beginnt die Antragsphase für das Stipendienprogramm des Musikfonds zur Künstlichen Intelligenz STIP-4. Es richtet sich an etablierte Komponist*innen in Deutschland, die sich mit KI-basierter Musikproduktion beschäftigen. Ziel ist es, das Potenzial von KI als Werkzeug zur Inspiration und zur Kreation unbekannter Klangwelten zu erforschen und innovative kompositorische Strategien im Umgang mit KI zu entwickeln. Das Stipendium wird für zwölf Monate gewährt und umfasst auch eine selbst gewählte Residenzphase. Bewerber*innen müssen Erfahrungen im Bereich Technologie/Neue Medien nachweisen. Das FEB-4 Förderprogramm richtet sich an professionelle freie Ensembles und Bands in Deutschland, die zur Vielfalt und künstlerischen Qualität der experimentellen Musikszene beitragen. Ziel ist u.a. die Unterstützung von Ensembles und Bands bei der Professionalisierung des Managements, der Entwicklung neuer künstlerischer Modelle und der Vermittlung ihrer musikalischen Formate. Gefördert werden langfristige Projekte, die bundesweit präsentiert werden und innovative Kollaborationen sowie nachhaltige Formen der Ensemble- und Bandarbeit umfassen. Antragsberechtigt sind professionelle Ensembles mit mindestens fünf Mitgliedern, die seit Januar 2022 ihren Sitz in Deutschland haben. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Eine Bewerbung ist bei beiden Programmen bis zum 12. Juli 2024 möglich.

27.06.2024

Netzwerktreffen zur Zukunft der Ensemble- und Bandförderung 05.06.2024

Am 5. Juni 2024 lädt das Podium Gegenwart des Deutschen Musikrates gemeinsam mit dem Musikfonds und FREO e.V. zum Netzwerktreffen „The Great Learning“ zur Zukunft der Ensembleförderung ins silent green nach Berlin ein. Das Netzwerktreffen bietet eine Plattform für einen produktiven Erfahrungsaustausch zwischen Akteur*innen der Musikszene. Hintergrund des Treffens ist die Entstehung neuer Förderprogramme für freie Klangkörper verschiedener Genres während der Corona-Pandemie. Im Rahmen von NEUSTART KULTUR legte der Musikfonds erstmals ein Förderprogramm für professionelle Ensembles und Bands der freien Szene auf. Der Deutsche Musikrat setzte ein Förderprogramm um, das in Zusammenarbeit mit FREO (Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V.) entwickelt wurde. Zusätzlich etablierte das Podium Gegenwart des Deutschen Musikrates das Förderprogramm InSzene für junge Ensembles. Zwei der Geförderten – das Fabrik Quartet und das ÉRMA Ensemble – präsentieren sich mit musikalischen Beiträgen im Rahmen des Netzwerktreffens. Die Erfahrungen, die im Rahmen dieser Förderprogramme gesammelt wurden, bilden die Grundlage für einen gemeinsamen Lernprozess. Das Ziel des Netzwerktreffens ist es insbesondere, zukünftige Ensemble-Förderungen bestmöglich an den Bedürfnissen der freien Musikszene auszurichten.

Vertreter*innen der im Rahmen von NEUSTART KULTUR geförderten Ensembles und Bands, der Förderinstitutionen, der Fachverbände, der Kulturverwaltungen sowie alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an diesem eintägigen Netzwerktreffen teilzunehmen.

22.05.2024

Kleine Projektförderung des Musikfonds fördert Projekte im ländlichen Raum

Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Die erste Einreichungsfrist für das Jahr 2024 ist der 29.02.2024 (18 Uhr). Zu dieser Frist können Projekte beantragt werden, die in den Monaten April, Mai oder Juni stattfinden. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu fünf geplanten Fristen im Jahr 2024 kurzfristig eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere: Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro), weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten und Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG).

27.02.2024

Musikfonds: Projektförderung

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 € nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 € gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden. Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen haben wenig Chancen. Ein Mindesthonorar von 250 €pro Künstler*in und Konzert sollte auch bei den Anträgen nicht unterschritten werden. Nächster Antragsschluss: 31.08.2023.

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 € können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Für die Projektförderung von 2.001-50.000 € muss bis 30.09.2023 ein Antrag vorliegen.

25.07.2023

Musikfonds fördert herausragende Musikprojekte (Antragsfrist: 31.05.23)

Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziellkreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; AudioInstallationen und Klangkunst. „Keine Chancen auf Förderung haben reine Vermittlungsprojekte oder reine Tonträger- oder Videoproduktionen.“ Fragen zur Antragstellung beantwortet das Musikfonds Team telefonisch (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr). Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Anfang August bekanntgegeben. Die Liste der zuletzt geförderten Projekte findet ihr hier. Antragsfrist: 31.05.2023 (18 Uhr MEZ)

22.05.2023

2. Antragsrunde des Musikfonds & Sonderprogramm ländliche Regionen

Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziellkreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; AudioInstallationen und Klangkunst. Antragsfrist: 31.05.2023

Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.

15.03.2023