Statement des BDKV zur Forderung nach Mindesthonoraren für Künstler*innen
Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft BDKV e.V. begrüßt in einer kürzlichen Stellungnahme grundsätzlich das gemeinsame Bestreben der Kultusministerkonferenz, einer Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrats, ver.di und des Deutschen Kulturrats, die Arbeitsbedingungen von selbstständigen Künstler*innen mit gesetzlich geregelten Mindesthonoraren zu verbessern. Die Debatte würde jedoch zu kurzsichtig geführt, weil sie (privat-)wirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse ebenso wenig in den Blick nehme wie die Folgen für die Gesamtheit der Veranstaltungsbranche, für die Vielfalt der Kultur und die Teilhabe in der Gesellschaft. Mit den geplanten hohen Gagen seien viele Konzerte nicht mehr rentabel, sodass in Zukunft vor allem kleine und unbekanntere Acts, die keine Vollauslastung versprechen und ein finanzielles Risiko für Veranstalter*innen darstellten, nicht mehr engagiert würden. Ein Mindesthonorar müsste deshalb an den Überschüssen eines Konzerts bemessen sein, andernfalls müsste die öffentliche Hand das Definzit nach dem Vorbild des in Dänemark bestehenden Modells ausgleichen. Auch auf die kulturelle Vielfalt hätte es negative Auswirkungen, denn die geplanten Honorare sollen nur an „ausgebildete“ Künstler*innen gezahlt werden, was einen Großteil der (Freien) Musikszene diskriminieren würde. Auch der Anspruch, möglichst vielen Menschen kostengünstige und niedrigschwellige Kulturangebote zu machen, könne so nicht mehr eingehalten werden, sodass es zu einer Elitisierung und Konzentration des kulturellen Lebens kommen würde. Deshalb fordert der BDKV gemeinsam mit der LiveMusikKommission, dass an der geplanten Regelung Anpassungen vorgenommen werden, die mehr Flexibilität vor allem für kleinere und wenig geförderte Venues und Nachwuchs- und Vorbands einbringen. Außerdem seien noch viele Fragen offen. Mehr dazu in der ausführlichen Stellungnahme.
Bund will Künstler*innen besser vergüten
Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB kündigte bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats am 21.09.2023 an, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstler*innen mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen. Der Deutsche Kulturrat fordert schon seit Jahren eine deutlich höhere Entlohnung der freiberuflich arbeitenden Künstler*innen. In einigen Bundesländern (NRW, Brandenburg, Bremen und Sachsen) sind die sogenannten Basishonorare bereits in Vorbereitung. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Bund wird in der Zukunft die Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler besser honorieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal, denn bislang liegt ihr Durchschnittseinkommen unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die Zeiten, in der die schwierige wirtschaftlichen Lage der selbstständigen Kulturschaffenden nur bedauert wurde, geht glücklicherweise zu Ende. Jetzt werden tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die Basishonorare oder Honoraruntergrenzen für freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind ein besonders wichtiger Baustein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Wir freuen uns, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen die Einführung von Basishonoraren im kommenden Jahr zugesagt hat.“
ver.di: Mindesthonorare gehören in die Kulturförderrichtlinien der Länder
In einer Pressemitteilung verlangte die Gewerkschaft ver.di die verbindliche Verankerung von Mindesthonoraren in den Kulturförderrichtlinien der Länder. Diese Forderung richtete die Gewerkschaft an die am 9. März tagende Kulturministerkonferenz. „Wo keine Tarifverträge wirken, müssen Mindestgagen gelten, die nach den verschiedenartigen Arbeitsrealitäten von Kulturschaffenden ausgestaltet werden“, erklärte Christoph Schmitz, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Ein allgemeiner Satz wie beim gesetzlichen Mindestlohn funktioniere im Bereich der Kultur und kulturellen Bildung allerdings nicht, dazu brauche es branchenspezifische Mindesthonorare in Anlehnung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die sich an der tatsächlich geleisteten Arbeit, also auch Proben und Vorbereitungszeit – von Kulturschaffenden orientierten. Die nachhaltige Verbesserung der Situation im Kulturbereich sei überfällig. Durch die pandemiebedingten Schließungen der letzten zwei Jahre seien Arbeits- und somit Einkommensmöglichkeiten weggebrochen. Selbstständige Kulturschaffende seien in den ersten Hilfsprogrammen komplett durch das Raster gefallen.
DOV legt Mustervertrag für freie Musikprojekte vor
Die Deutsche Orchestervereinigung DOV hat erstmals einen Mustervertrag für freischaffende Musikprojekte veröffentlicht. Er dient als Vorlage, um einheitliche und transparente Vertragsbedingungen herzustellen. Damit legt sie einen Vorschlag für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Musiker*innen und Veranstalter*innen vor. Anregungen und Kommentare nehmen die Verantwortlichen unter gro.v1739415024od@th1739415024cer1739415024 entgegen. Sie verweisen im Mustervertrag auf die von der DOV vorgelegten Mindesthonorare für freie Musikprojekte, die sie im April veröffentlicht haben. Der Mustervertrag steht zum Download hier bereit.