Call for Concepts für Labelförderung
Heute startet die dritte (und letzte) Förderrunde im Jahr 2024 im Programm Labelförderung des Musicboard Berlin! Ab sofort können sich Labelbetreiber*innen in Berlin für eine Förderung bewerben, wenn sie konkrete Promo-Maßnahmen zur Etablierung eines Newcomers planen. Wichtig: Sowohl Label als auch Künstler*in müssen in Berlin ansässig sein. Gefördert werden können Independent Labels mit Labelcode der GVL. In der letzten Förderrunde konnte das Musicboard fünf Labels mit insgesamt 20.250 Euro unterstützen. Welche Labels und Künstler*innen die Förderung erhalten haben, erfahrt ihr hier. Antragsfrist: 15. August 2024 (18 Uhr)
Hamburger Labelförderung
Ab sofort bis 1. März können wieder Anträge auf Labelförderung bei der Behörde für Kultur und Medien gestellt werden. Hamburger Kleinstunternehmen können einen Zuschuss zwischen 3.000 und 10.000 Euro beantragen.
Zweite Runde der Hamburger Labelförderung ist gestartet
Mit der Förderung werden Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt. Gefördert werden können der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Das Programm richtet sich an Hamburger Kleinstunternehmen und erfolgt in Form eines Zuschusses zwischen 3.000 und 10.000 €, setzt aber einen Eigenanteil von mind. 50% voraus. Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Die 2. Förderrunde ist am 28. Juni gestartet und geht bis 22. August 2022 (Fristende für Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).
Hamburger Labelförderung – jetzt bewerben
Noch bis zum 18.08.2020 können sich Musiklabels aus Hamburg für die zweite Förderrunde in 2020 bewerben. Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen aus Hamburg, die dort mit einem Musiklabel aktiv sind. Die Förderform ist ein Zuschuss, der zwischen 3.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt. Insgesamt stehen für die Labelförderung 150.000 Euro zur Verfügung. Ein mit Branchenvertreter*innen besetztes Fachgremium berät die Behörde bei der Entscheidung über die Mittelvergabe. Für alle Fragen rund um die Antragstellung besteht während der Förderrunden die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Hamburg Kreativ Gesellschaft.
Förderung für kleine Hamburger Musiklabels
Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Die Existenz insbesondere kleiner Musiklabels, die in der Regel nur wenige Künstler*innen begleiten, ist zunehmend bedroht. Dem will die Stadt Hamburg erneut entgegentreten und gibt ihnen die Möglichkeit, sich für ein Förderprogramm zu bewerben. Das im engen Dialog mit der Branche im Jahr 2010 entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3000 und 10000.-€ betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt. Die nächste Förderrunde läuft vom 8. Juli bis 18. August 2020. Der Antrag kann hier online gestellt werden. Eine Hotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen während der Förderrunden steht unter
Tel.: 0176 – 383 691 05 und ed.gr1737427299ubmah1737427299@gnur1737427299edreo1737427299fleba1737427299l1737427299 zur Verfügung.
Erste Bewerbungsphase zur Förderung von Hamburger Musiklabels 2019 hat begonnen
Seit Einführung der Labelförderung im Jahr 2010 hat die Stadt Hamburg rund 250 Veröffentlichungen aus den unterschiedlichsten musikalischen Genres, vom Newcomer-Projekt bis zu Veröffentlichungen etablierter Künstlerinnen und Künstler, unterstützt. Auch in diesem Jahr fördert die Behörde für Kultur und Medien kleinere Hamburger Musiklabels mit Zuschüssen von 3.000 bis 10.000 Euro. Die Förderung unterstützt kleinere Hamburger Labels, die für künstlerische Entwicklungen ein unternehmerisches Risiko auf sich nehmen und ermöglicht so Produktionen, die allein aus kommerziellen Erwägungen wahrscheinlich nicht realisierbar wären. Die Ausschreibung richtet sich an Kleinstunternehmen, unabhängig von deren Bekanntheitsgrad. Ein mit Branchenvertreterinnen und -vertretern besetztes Fachgremium berät die Behörde bei der Entscheidung über die Mittelvergabe. Für die erste Bewerbungsphase des Jahres können ab sofort Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 26. März 2019 (entscheidend ist der Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).
Für später im Jahr geplante Vorhaben gibt es vom 25. Juni bis einschließlich zum 28. August 2019 eine weitere Antragsphase.
Kontakt: Hamburg Kreativ Gesellschaft Tel: 0176 383 691 05 / Mail: ed.gr1737427299ubmah1737427299@gnur1737427299edreo1737427299fleba1737427299l1737427299.
Infos: www.hamburg.de/labelfoerderung.
Quelle: http://www.hamburg.de
Labelförderung unterstützt wieder kleine Hamburger Musiklabels
Die Labelförderung der Behörde für Kultur und Medien unterstützt Veröffentlichungen aus unterschiedlichen musikalischen Genres und würdigt hiermit die engagierte Arbeit der kleinen Hamburger Musiklabels. Mit der ersten Tranche dieses Jahres konnten bereits 18 Musikveröffentlichungen gefördert werden – jetzt gibt es erneut die Gelegenheit, sich um Fördermittel zu bewerben. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen. Ein Fachgremium mit Branchenvertreterinnen und -vertretern berät die Behörde bei der Entscheidung über die Mittelvergabe. Anträge können ab sofort bis 27. September 2018 gestellt werden (entscheidend ist der Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).
Für alle Fragen rund um die Antragstellung können sich Interessierte an die Hamburg Kreativ Gesellschaft unter 0176/383 691 05 oder per E-Mail an ed.gr1737427299ubmah1737427299@gnur1737427299edreo1737427299fleba1737427299l1737427299 wenden. Dort können auch Termine für eine persönliche Beratung oder Begleitung im Antragsverfahren vereinbart werden.
2. Bewerbungsphase für Förderung von Hamburger Musiklabels 2014 gestartet
Hamburger Musiklabels können ab sofort wieder Anträge im Rahmen der Hamburger Labelförderung stellen. Mit der Bereitstellung von Zuschüssen zwischen 3.000 und 10.000 Euro unterstützt die Kulturbehörde Musikveröffentlichungen kleinerer Hamburger Musiklabels. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen kontinuierlich in den Aufbau von Künstlerinnen und Künstlern zu investieren stellt für viele überwiegend kleine Musikfirmen in Hamburg ein hohes Risiko dar. Mit der Labelförderung können weniger renommierte wie auch namhafte Kleinstunternehmen unterstützt werden. Dafür stellt die Kulturbehörde 2014 insgesamt 150.000 € zur Verfügung. Antragsfrist: 25.08 2014
Weitere Infos & Kontakt: http://www.hamburg.de/labelfoerderung