Allianz der Freien Künste fordert Gesetzgeber zur wirksamen Unterstützung von KSK-Versicherten auf
Deutsche Jazzunion fordert Absenkung der Mindestgrenze für die Grundrente
In einer Stellungnahme warnt die deutsche Jazzunion vor der Festlegung eines zu hohen Mindesteinkommens für die geplante Grundrente. Im Referentenentwurf der Bundesregierung ist als Bedingung für den Rentenzuschlag ein Jahreseinkommen von mindestens einem Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens aller Arbeitnehmer*innen vorgesehen. Damit schließe sie zahlreiche Jazzmusiker*innen und andere Kreative von der Grundrente aus.
Auch der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) fordert in einem zur Mitzeichnung veröffentlichten Appell, die Bedingungen für die Grundrente an den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu orientieren und auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken.
Deutsche Jazzunion fordert Absenkung der Mindestgrenze für Grundrente
Die Deutsche Jazzunion warnt vor der Festlegung eines zu hohen Mindesteinkommens für die geplante Grundrente. Im Referentenentwurf der Bundesregierung ist als Bedingung für den Rentenzuschlag ein Jahreseinkommen von mindestens einem Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens aller Arbeitnehmer*innen vorgesehen. Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt lag nach Veranschlagung der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2018 bei 37.873.-€. Die von der Bundesregierung finanzierte Jazzstudie 2016 belegt derweil eindrücklich, dass mehr als die Hälfte der Jazzmusiker*innen in Deutschland über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 12.500.-€ verfügen und damit weniger als ein Drittel des bundesdeutschen Durchschnitts verdienen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion: „Die im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehene Bemessungsgrenze ist zu hoch und schließt zahlreiche Jazzmusiker*innen und andere Kreative von der Grundrente aus. Gerade diejenigen, die trotz prekärer Einkommensverhältnisse wichtige Beiträge für Kultur und Gesellschaft leisten, müssen bei einer staatlichen Grundrente berücksichtigt werden!“
Die geplante Untergrenze würde Kreative aus vielen Bereichen in Kunst und Kultur treffen. So schreibt der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) in einem zur Mitzeichnung veröffentlichten Appell: „Viele Künstlerinnen und Künstler waren 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.“ Gemeinsam mit dem BBK und vielen anderen Verbänden fordert die Deutsche Jazzunion daher die Bundesregierung auf, die Bedingungen für die Grundrente an den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu orientieren und auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken. Hier könnt ihr den BBK-Appell unterzeichnen.
Altersarmut von Künstler*innen: Kulturrat fordert Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
Der Deutsche Kulturrat appelliert an die Bundesregierung, eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung schnell auf den Weg zu bringen. Bei der Grundrente handelt es sich – anders als bei der Grundsicherung – um keine Sozialleistung. Sie knüpft vielmehr an die personenbezogene Arbeitsleistung und die erbrachten Zahlungen in die Rentenversicherung an. Mit der Grundrente wird unterstrichen, dass sich die Beitragszahlung in das gesetzliche Rentenversicherungssystem stets lohnt – auch bei geringen oder schwankenden Einkommen.
Künstler*innen erzielen oft nur ein geringes Einkommen. Selbständige, in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler meldeten für das Jahr 2018 im Schnitt ein Jahresdurchschnittseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von 17.130 Euro. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung wird deutlich, dass Künstlerinnen nur ein Einkommen von 14.540 Euro im Durchschnitt erreichen. Auch abhängig Beschäftigte im Kulturbereich haben oft nur ein geringes Einkommen. Überdies haben viele aufgrund der spezifischen Bedingungen des Arbeitsmarktes Kultur eine diskontinuierliche Erwerbsbiografie. Viele im Kulturbereich Tätige leben daher im Alter in Armut oder sind weit über das Rentenalter hinaus berufstätig, damit sie ihren Lebensunterhalt sichern können. Mit einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fände die lange Arbeitsleistung auch im Kulturbereich eine Anerkennung.