NRW legt als erstes Bundesland verbindliche Honoraruntergrenzen fest

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen am 1. August eine verbindliche Honoraruntergrenze für Künstler*innen in allen Projekten eingeführt, die vom Land gefördert werden. Das Ziel ist, die oft prekäre Lage vieler Kulturschaffender zu verbessern, die trotz Vollzeitarbeit und abgeschlossenem Studium nicht von ihrer Kunst leben können. Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst gelten ab dem 1. August die Honoraruntergrenzen für selbstständige, hauptberufliche Künstler*innen in den landesgeförderten Programmen der kulturellen Bildung. Ab Januar 2026 werden die Untergrenzen auf alle Sparten ausgeweitet, bei denen das Land nicht Hauptförderer, aber an der Förderung beteiligt ist. „Im Musikbereich können Komponist*innen, Musiker*innen und Interpret*innen mit einer Mindestentlohnung für Auftritte, Workshops und Kompositionsaufträge rechnen“, heißt es. Die Festlegung der Honoraruntergrenzen sei unter Einbeziehung einer unabhängigen Fachkommission und relevanter Verbände erfolgt. Berücksichtigt wurden dabei Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums. „Hier bleibt die Frage, inwiefern dies relevant sein kann, wenn etwa ein Free-Jazz-Clubkonzert einem Klassik-Open Air Konzert gegenübergestellt wird. Ist die in den Auftritt investierte Arbeit, wie Komposition, Probe, Organisation, nur dann mehr „wert“, wenn vor einem größeren Publikum gespielt wird?“, fragt die Zeitung Jazz thing in einem Artikel. Um die Wirksamkeit des Pilotprojekts zu überprüfen, sind regelmäßige Evaluierungen geplant. Zuerst Ende 2025 und 2026, danach alle vier Jahre.

13.08.2024

Club Of Heroines* 08.12.2022 in Stuttgart

Music Women* Germany presents: Club Of Heroines* by musicBWwomen*! Am 08.12.2022 geht es beim Club of Heroines* von der Theorie in die Praxis und zurück. Ab 17 Uhr kannst du dir beim gemeinsamen Bühnenaufbau neues Wissen aneignen und danach einem Vortrag zu Booking, Gagen und Technical Rider von Dominique Panther-Robinson (Booking bei Audiolith) lauschen. Um 20 Uhr geht es weiter mit einer Jam Session und einem Netzwerktreffen. Die ersten Programmpunkte sind für FLINTA* bzw. FINTA* only, das bedeutet, dass eine Anmeldung nur für Menschen, die sich als weiblich, non-binär, agender, inter- oder transsexuell identifizieren, möglich ist. Das Netzwerktreffen und die Jam Session steht allen offen.

musicBWwomen* sind ein Ländernetzwerk von MusicWomen*Germany e.v. und eine Gemeinschaft von Menschen aus Baden-Württemberg, die sich für Chancengerechtigkeit, Barrierefreiheit und die Sichtbarkeit der Diversität in der Musikbranche einsetzen. Unterstützt wird der Club of Heroines* der musicBWwomen* vom Team und Netzwerk des Pop-Büro Region Stuttgart.

Die Teilnahme ist kostenlos. Hier kannst du dich anmelden.

Veranstaltungsort (nicht barrierefrei zugänglich): Werkstatthaus, Gerokstraße 7, 70188 Stuttgart

05.12.2022

Einladung Fokus # 9 – Freie Musikszene ­Frankfurt

Die Kolition der freien Szene lädt zum nächsten Treffen der freischaffenden Musiker*innen Frankfurts ein! Themen sind Gagen und Honorare. Die Gruppe erarbeitet gerade einen Honorarschlüssen für Frankfurt, das Treffen bietet Gelegenheit zu einem Austausch zum Stand der Dinge.
Das Treffen findet online statt: Am 08.06. 20:00 – 22:00 Uhr  Für die Teilnahme sendet eine Email an:ed.mf1739979876fenez1739979876seier1739979876f-noi1739979876tlaok1739979876@ofni1739979876
Ihr erhaltet dann vorher per Mail den Zoomlink zur Onlinesitzung.

28.05.2021

Live 100 – Initiative Musik startet neues Förderprogramm

Mit „Live 100“ startet die Initiative Musik in Kooperation mit der LiveKomm ein neues Förderprogramm für Livemusikspielstätten. Live 100 richtet sich gezielt an kleine Clubs, sogenannte „Grassroots Venues“, die jungen Bands und experimentellen Formaten eine Bühne bieten. Diese „Grassroot“-Konzerte werden mit 200 Euro pro Veranstaltung gefördert. Dabei gehen 100 Euro an den Club und 100 Euro als Gagenanteil an die auftretenden Künstler*innen. Live 100 soll einen Anreiz schaffen, mehr solcher Kleinkonzerte zu veranstalten, die ein finanzielles Risiko darstellen, da sie meist mit niedrigen Eintrittserlösen einhergehen.

Im Programm Live 100 können Clubs eine Förderung für bis zu 48 Kleinkonzerte beantragen. Bezuschusst werden Konzerte mit einem Eintrittsumsatz von bis zu 1.500 Euro (max. Eintrittspreis 15 Euro), zu denen nicht mehr als 100 zahlende Gäste erscheinen. Die Konzerte müssen zu 100 Prozent live gespielt und bei der GEMA gemeldet sein.

Alle Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller*innen ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren läuft bis zum 23. Februar 2020, 18 Uhr

05.02.2020

Tonkünstlerverband gibt Leitlinie für Honorarverhandlungen heraus

Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg hat Ende letzten Jahres Honorarstandards veröffentlicht, die für Selbständige im pädagogischen und künstlerischen freien Musikberuf als Leitlinie für Honorarverhandlungen dienen sollen. Sie sollen zur Orientierung bei der eigenen Preisgestaltung und als Referenz für Auftraggeber*innen dienen. Die Zahlen entstanden nach ausführlicher Recherche und im Austausch mit anderen Verbänden im Musikbereich, wie etwa ver.di Musik, artbutfair oder der Deutschen Orchestervereinigung (DOV).

23.01.2019