Auftrittsförderung für niedersächsische Musikacts
Gefördert werden ausschließlich Auftritte von Amateur- und semi-professionellen Musikacts aller Sparten der populären Musik (außer Jazz!), deren Mitglieder zu mindestens 50% ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Die antragstellenden Künstler*innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler*innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als drei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht hat. Cover- und Tributebands sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses an den Musikact ausgezahlt, die Förderhöhe hängt dabei von der Anzahl der Personen und Auftritte ab. Es kann nur eine Förderung für Konzerte beantragt werden, die in der Zeit vom 04.06.2024 bis zum 30.11.2024 stattfinden. Eine Kombination mit der Veranstaltungsförderung der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Anträge können ab dem 04. Juni 2024 gestellt werden.